Pressemitteilung | Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh)
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Versandhandelsverband bvh begrüßt neue Regelungen bei Telefonwerbung und kritisiert die Folgen der Reform des Bundesdatenschutzgesetzes

(Frankfurt) - Das Bundeskabinett hat am 30. Juli 2008 Gesetzesvorhaben beraten, die zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Versandhandels- und E-Commerce-Branche in Deutschland haben werden. In diesem Zusammenhang begrüßt der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) die Pläne der Bundesregierung, Verbraucher wirksamer vor unerlaubter Telefonwerbung zu schützen. Die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) muss dagegen nachgebessert werden. bvh-Hauptgeschäftsführer Dr. Thomas Steinmark sagt: „Die Gesetzesänderung läuft Gefahr, über das Ziel hinauszuschießen. In der jetzigen Fassung befürchten wir erhebliche Nachteile für die Versandhandelsbranche und ihre Kunden.“

Änderungen an der Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes nötig
Mit der Reform des Bundesdatenschutzgesetzes will das Bundesinnenministerium „mehr Transparenz“ bei Auskunfteien schaffen, die mit so genannten Scoringverfahren das Ausfallrisiko für Verbraucherkredite bewerten. Von der Novelle ist auch der Versandhandel betroffen, der im täglichen Massengeschäft bei rund 80 Prozent aller Warenlieferungen in Vorleistung geht. Durch den „Kauf auf Rechnung“ können die Kunden zeitversetzt bezahlen. Dieser Service ist aber nur möglich, weil es mit mathematischen Verfahren gelingt, das Ausfallrisiko noch während des Bestellvorgangs effizient einzuschätzen.

Steinmark sagt: „Die Gesetzespläne kommen insbesondere im Hinblick auf unternehmensinterne Verfahren einer Offenlegung der Methoden bei der Bonitätsprüfung gleich. Dies würde Manipulationen begünstigen und die derzeit geringe Quote von Betrugsfällen beim Versandhandelskauf in die Höhe treiben.“ Die mit der Gesetzesnovelle verbundenen Dokumentationspflichten und Verwaltungskosten wären außerdem so umfangreich, dass viele Versandhändler vor die Frage gestellt würden, ob sie den Service des zeitversetzten Bezahlens noch weiter wirtschaftlich anbieten können. Dabei wird „Kauf auf Rechnung“ von Verbraucherverbänden gefordert und von den Kunden überaus geschätzt. Wie aus einer aktuellen Verbraucherbefragung im Auftrag des bvh hervorgeht, werden heute 61 Prozent aller Versandhandelskäufe per Überweisung und 17 Prozent per Bankeinzug beglichen. Die Verbraucher nutzen die Möglichkeit zum zeitversetzten Bezahlen somit bei rund 80 Prozent aller Einkäufe im Versandhandel.


Schutz der Verbraucher vor unerlaubter Telefonwerbung wird verbessert
Das beschlossene Maßnahmenpaket der Bundesregierung zum Schutz der Verbraucher vor unerlaubter Telefonwerbung stößt beim Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) auf Zustimmung. Steinmark sagt: „Zentraler Bestandteil ist das Verbot der Rufnummernunterdrückung. Weil unseriöse Telefonwerber in Bereichen wie Lotterie oder Telekommunikation in der Vergangenheit vielfach nicht identifiziert werden konnten, blieb ihr Handeln folgenlos. Wir begrüßen sehr, dass sich das nun ändern soll.“

Der Nutzen eines neuen Bußgeldes in Höhe von 50.000 Euro ist dagegen fraglich. Bereits heute bietet das Wettbewerbsrecht die Möglichkeit, bei unerlaubter Telefonwerbung Zwangsgelder zur Unterlassung in Höhe von bis zu 250.000 Euro zu verhängen. „Diese Zwangsgelder dürfen sogar mehrfach für jeden einzelnen Wiederholungsfall auferlegt werden“, so Steinmark, „wir benötigen daher keine zusätzlichen Sanktionen zur Abschreckung.“ Vielmehr könne nun das Verbot der Rufnummernunterdrückung dazu beitragen, den geltenden Bestimmungen zur Durchsetzung zu verhelfen.

Der bvh begrüßt, dass Forderungen nach einer schriftlichen Bestätigung von Telefonverträgen nicht in das Maßnahmenpaket aufgenommen wurden. Der Versandhandel erwirtschaftet in diesem Jahr rund 10,2 Mrd. Euro oder 35,6 Prozent des Branchenumsatzes mit telefonischen Bestellungen. Angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung des Bestellwegs müssen auch weiterhin alle Formulierungen vermieden werden, die zu Rechtsunsicherheit bei Telefonverträgen führen können.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband des Deutschen Versandhandels e.V. (bvh) Oliver Claas, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Johann-Klotz-Str. 12, 60528 Frankfurt am Main Telefon: (069) 6786560, Telefax: (069) 67865629

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