Pressemitteilung | Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. (BdSt)

Verschärfung der Besteuerung von Immobilien / Bundesrat soll das Gesetz stoppen und entschärfen

(Wiesbaden) - Die im Entwurf für ein so genanntes Richtlinien-Umsetzungsgesetz vorgesehene Verschärfung der Besteuerung von Immobilien, die privat und beruflich genutzt werden, ist vom Bund der Steuerzahler kritisiert worden. „Es ist nicht akzeptabel“, so der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Dr. Karl Heinz Däke, „dass bei der Ermittlung des umsatzsteuerlichen Werts für die Besteuerung der Privatnutzung von Betriebsgebäuden völlig überzogene Werte angesetzt werden.“ Däke appelliert an den Bundesrat, dem vorliegenden Entwurf für das Richtlinien-Umsetzungsgesetz bei den Beratungen am morgigen Freitag die Zustimmung zu verweigern, um Korrekturen zu erreichen.

Mit dem Umsetzungsgesetz sollen verschiedene EU-Richtlinien in deutsches Recht übergeführt werden. „Das dafür vorgesehene Artikelgesetz setzt aber nicht nur EU-Recht um. Es wird von der Bundesregierung einmal mehr als Vehikel benutzt, um steuerliche Regelungen zu Lasten der Steuerzahler und nahezu unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit zu verschärfen“, kritisierte Däke. Das gilt in besonderer Weise für die Verschärfung der Besteuerung gemischt genutzter Grundstücke. Denn hier ist vorgesehen, bei der Umsatzsteuerermittlung für die Privatnutzung eine eigenständige Gebäudeabschreibung einzuführen. Gebäude, die unternehmerisch und privat genutzt werden, sollen entgegen ihrer tatsächlichen Nutzungsdauer umsatzsteuerlich so behandelt werden, als wären sie nach zehn Jahren nichts mehr wert. Nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler ist diese Abschreibungsdauer ebenso willkürlich wie wirklichkeitsfremd. Sie entspricht auch nicht den Vorgaben der EU. Denn die EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie sieht für derartige Fälle eine Nutzungsdauer von 20 Jahren vor. Die geplante Änderung steht zudem im Widerspruch zur deutschen Einkommensteuer, bei der bei Gebäudeabschreibungen sogar von einer Nutzungsdauer von 50 Jahren ausgegangen wird.

Für den Fall, dass der Gesetzentwurf nicht entschärft wird, kündigte der Bund der Steuerzahler eine gerichtliche Überprüfung an. „Wir werden nicht hinnehmen, dass aus rein fiskalischen Gründen willkürliche Regelungen getroffen werden und dass durch eine rückwirkende Gesetzesänderung der Vertrauensschutz der Steuerzahler verletzt wird“, so Däke abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Steuerzahler e.V. (BDSt) Adolfsallee 22, 65185 Wiesbaden Telefon: 0611/991330, Telefax: 0611/9913314

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