Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Verschärfung des Bayerischen Polizeigesetzes endgültig stoppen

(Berlin/München) - Der von der Fraktion der CSU im Bayerischen Landtag eingebrachte Entwurf für ein polizeiliches Aufgabengesetz wird am 9. November 2005 im Innenausschuss des Bayerischen Landtages beraten. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) und der Bayerische Anwaltverband lehnen diesen Entwurf auf Grund seiner handwerklichen Mängel und wegen verfassungsrechtlicher Bedenken ab. Der Gesetzentwurf, der die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zum Großen Lauschangriff und zur vorbeugenden Telefonüberwachung auf Landesebene umsetzen soll (Landtag Bayern, Drucksache 15/4097), ist ungeeignet und daher zurückzuziehen. Der DAV hatte diesen Gesetzentwurf bereits im März 2005 scharf kritisiert.

„Auch der nun vorgelegte Änderungsantrag wird den verfassungsrechtlichen Anforderungen an Lauschangriffe gegen Telefon und Wohnung nicht gerecht“, sage Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Präsident des DAV. Bereits der Straftatenkatalog, nach dem das Abhören in Wohnungen oder Telefongesprächen erlaubt sein soll, sei viel zu weitreichend. Der Katalog zeige, dass es an der notwendigen Sorgfalt bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfes gefehlt habe. So seien auch Fahrlässigkeitsdelikte aufgeführt, gegen die mit den Mitteln des Polizeirechts gar nicht vorgegangen werden könne. Mit dem Polizeirecht können allenfalls vorsätzliche, geplante Straftaten verhindert werden. „Fahrlässigkeitsdelikte sind aber nicht planbar“, erinnert Kilger.

Völlig unverständlich ist aus Sicht des DAV, dass der Bayerische Gesetzgeber an dem Vorschlag für eine sogenannte vorbeugende Telefonüberwachung festhalten will, obwohl eine ähnliche Regelung in Niedersachsen kürzlich vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben wurde.

„In der jetzigen Form verstößt der Gesetzentwurf gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts“, sagte Rechtsanwalt Anton Mertl, Präsident des Bayerischen Anwaltverbandes. Für die Telefonüberwachung würden Regelungen fehlen, nach denen die Abhörmaßnahmen sofort abgebrochen und die Aufzeichnung gelöscht werden müssen, wenn der Kernbereich privater Lebensführung von der Lauschaktion getroffen werde. Nur so sei sichergestellt, dass solch unzulässig erhobene Daten auch nicht verwendet werden. Diese aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes notwendige Konsequenz setze der Entwurf nicht um. Der Bayerische Anwaltverband fordert daher, den Vorschlag für eine polizeirechtliche Telefonüberwachung endgültig zu stoppen und zugleich den vom Bundesverfassungsgericht verlangten Schutz der Privatsphäre im Polizeirecht umzusetzen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Swen Walentowski, PR-Referent Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Telefax: (030) 726152190

(mm)

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