Versicherer kritisieren Beschluss des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
(Berlin) - Das am 29. Juni 2006 vom Deutschen Bundestag verabschiedete Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) stößt in der Versicherungswirtschaft auf Kritik. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin erklärt, schafft das AGG mehr Bürokratie und rechtliche Unsicherheiten, die zu einer Vielzahl von Prozessen führen werden. Richtig wäre gewesen, entsprechend der ursprünglichen Ankündigung der Koalition, die EU-Richtlinien eins zu eins umzusetzen. Positiv ist aus GDV-Sicht anzumerken, dass das neue Gesetz im Gegensatz zum Gesetzentwurf der vorhergehenden Legislaturperiode die in privaten Versicherungsverträgen nötige, sachlich begründete Differenzierung von Prämien und Leistungen nach dem jeweiligen Risiko grundsätzlich weiter zulässt.
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Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
Peter Schwark, Pressesprecher
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