Versicherungsvermittler müssen sich auf neue Regeln einstellen
(Berlin) - Versicherungsvermittler und berater müssen sich ab dem 22. Mai 2007 auf eine Reihe neuer Berufsregeln einstellen. Darauf macht der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) aufmerksam. Nach einem langwierigen Verfahren wurde heute (22. Dezember 2006) das Gesetz zur Neuregelung des Vermittlerrechts verkündet.
Die neuen Regelungen führen zu einer umfassenden Reform des Berufs des Versicherungsvermittlers. Die wichtigsten Änderungen: Künftig dürfen grundsätzlich nur noch Vermittler gewerbsmäßig tätig werden, die in einem zentralen Online-Register verzeichnet sind. Zudem benötigen Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter, die gewerblich Versicherungen vermitteln, in der Regel eine Erlaubnis. Betroffen sind auch alle Gewerbetreibenden, die neben ihrer Haupttätigkeit Versicherungen vermitteln (KfZ-Händler, Reisebüros etc.).
Das führt leider zu mehr Bürokratie. Um dennoch zu guten Lösungen zu kommen, haben sich die Industrie- und Handelskammern (IHKs) bereit erklärt, als Registrierungs- und Erlaubnisstelle zu fungieren. Sie werden ihre Strukturen und Erfahrungen in vergleichbaren Tätigkeitsfeldern nutzen, um die Aufgabe wirtschaftsnah, kompetent und unbürokratisch umzusetzen.
Im Vergleich zu alternativen Lösungen hat die Zuständigkeit der IHKs den Vorteil, dass der Vermittler einen Ansprechpartner vor Ort hat und alle erforderlichen Formalitäten aus einer Hand erhält.
Anlass für die Änderungen war eine entsprechende EU-Richtlinie. Leider wurde diese Richtlinie nicht, wie vom DIHK gefordert, 1:1 umgesetzt.
Zu den neuen Regeln für Versicherungsvermittler geben die IHKs vor Ort nähere Auskünfte.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
Ute Brüssel, Pressesprecherin
Breite Str. 29, 10178 Berlin
Telefon: (030) 203080, Telefax: (030) 203081000
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