Versorgungsänderungsgesetz 2001 verfassungswidrig
(Berlin) - Das Bundesverfassungsgericht verhandelt heute (29. Juni) die Verfassungsbeschwerden über das Versorgungsänderungsgesetz 2001. Dazu erklärte DGB-Vorstandsmitglied Ingrid Sehrbrock am 29. Juni in Berlin: "Der DGB hält das Versorgungsänderungsgesetz 2001 für verfassungswidrig.
Deshalb haben wir zusammen mit unseren Mitgliedsgewerkschaften Klagen von Mitgliedern unterstützt.
Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfänger werden durch das Versorgungsänderungsgesetz 2001 stärker belastet als Rentnerinnen und Rentner. Bei den Renten wurde lediglich die gesetzliche Grundversorgung gekürzt, bei den Pensionen auch der Anteil, der der betrieblichen Altersversorgung entspricht. Damit sind die Einschnitte bei den Pensionen um mehr als 30 Prozent höher als bei den Renten. Der Bundesrat hat unsere Auffassung in seiner Stellungnahme zum aktuellen Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz am 17. Mai bestätigt.
Pensionärinnen und Pensionäre sollen für die Versäumnisse ihrer Dienstherren büßen. Sie haben es über Jahrzehnte hinweg versäumt, Rücklagen für künftige Versorgungskosten zu bilden. Der DGB dagegen plädiert schon lange für den Aufbau ausreichender Versorgungsrücklagen. Dieser Weg ist verfassungsrechtlich unbedenklich und sichert die Pensionen, wie auch die öffentlichen Haushalte, der Zukunft nachhaltig ab."
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand
Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin
Telefon: 030/24060-0, Telefax: 030/24060324
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