Vertragsfalle Haustür / Telefonanbieter First Mobile überrumpelt Verbraucher mit Vertragsabschluss im Haustürgeschäft
(Leipzig) - Mit einem Anruf hatte sich bei der Rentnerin aus Ostsachsen Besuch angekündigt: Man habe neue, günstigere Telefontarife anzubieten, berichtete die freundliche Stimme. Hierzu würde sie in einer halben Stunde gern ein Herr zu Hause aufsuchen. Gegen ein wenig Sparen bei der Telefonrechnung hatte die 80-jährige, die im festen Glauben war, es handele sich um einen Vertreter der Telekom, natürlich nichts einzuwenden und öffnete dem Herrn wenig später die Haustür. Sie müsse, erklärte dieser nach einer kurzen Einführung zum günstigen Angebot, nur das Vertragsformular unterschreiben und könne schon bald viel günstiger telefonieren. Erst nachdem sie von der Telekom die Mitteilung über die Kündigung des Festnetzanschlusses erhielt, wurde ihr bewusst, dass sie einen Mobilfunkvertrag des Anbieters First Mobile unterschrieben hatte. Der hatte offenbar auch die Kündigung ihres Telekomvertrags ausgelöst.
„Seit einigen Wochen erreichen uns massive Beschwerden empörter Verbraucher, denen Gleiches widerfahren ist“, so Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. Vergleichbar einer Drückerkolonne, ziehen Vertreter von First Mobile mit Sitz in Günthersleben-Wechmar durch ganz Sachsen. „Vorwiegend bei älteren Alleinstehenden, die den Tücken des modernen Telefonmarktes überhaupt nicht gewachsen sind, klingeln die Vertreter und bringen diese mit allerlei Tricks und nebligen Angaben zu Detailfragen zum Vertragsabschluss“, weiß Henschler. Die Vertreter belassen die Angesprochenen in dem oft bei diesen vorhandenen Glauben, sie seien von der Telekom und haben so leichtes Spiel, deren Vertrauen zu gewinnen. „Hier wird gezielt die geschäftliche Unerfahrenheit und Vertrauensseeligkeit älterer Menschen ausgenutzt“, empört sich Henschler. Für die Geneppten jedoch ist es das Schlimmste, ihren Festnetzanschluss verloren zu haben. Henschler findet die Vorgehensweise von First Mobile dreist: „Die Verbraucher haben eine solche Kündigung weder gewollt noch beauftragt.“ Für sie verbleibt deshalb hinterher viel Ärger, um vom ungewollten Vertrag wieder loszukommen und den ursprünglichen Anschluss wieder herzustellen. Gerade ältere Betroffene sind dem häufig nicht gewachsen.
„Verbraucher, die dieser perfiden Masche von First Mobile erlegen sind, sollten den Vertrag umgehend widerrufen“, empfiehlt Henschler. Selbst wenn die Widerrufsfrist von zwei Wochen seit Vertragsschluss abgelaufen ist, empfiehlt es sich dringend, Rechtsrat einzuholen. Denn nicht selten ist die Widerrufsbelehrung in den First-Mobile-Verträgen unwirksam, so dass das Widerrufsrecht unbefristet besteht. Hilfe und Unterstützung bekommen die Ratsuchenden in der Verbraucherzentrale Sachsen sowie über die telefonische Beratungshotline. Das Sicherste ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale jedoch, überhaupt keinem Vertreter Einlass in die eigene Wohnung zu gewähren und vor allem, nie sofort etwas zu unterschreiben.
Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
Pressestelle
BrĂĽhl 34-38, 04109 Leipzig
Telefon: (0341) 696290, Telefax: (0341) 6892826
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