Pressemitteilung | Bayerischer BauernVerband (BBV)

Vertrauensschutz gefordert / Landesfachausschuss diskutiert Entwurf des Energiesteuergesetzes

(München) - Die positive Entwicklung von biogenen Kraftstoffen darf nicht durch ein fiskalpolitisch begründetes Energiesteuergesetz von der Bundesregierung zunichte gemacht werden. Dies betonte der Landesfachausschuss für nachwachsende Rohstoffe im Bayerischen Bauernverband und formulierte seine Positionen für ein neues Energiesteuergesetz.

Die energetische Nutzung von Biomasse hat sich in den letzten Jahren zur wichtigsten Säule innerhalb der nachwachsenden Rohstoffe entwickelt. Biogene Kraftstoffe konnten sich durch geeignete Rahmenbedingungen, insbesondere durch die Steuerfreiheit, gut entwickeln. Die Vorgaben, die von der EU als Ziel bis 2010 gesetzt wurden (Marktanteil 5,75 Prozent), sind bei Dieselkraftstoff nach neuesten Schätzungen in Deutschland schon erreicht.
Unter dem Vorsitz von Franz Kustner (MdL), befasste sich der BBV-Fachausschuss intensiv mit dem Entwurf eines neuen Energiesteuergesetzes und den vorliegenden Änderungsvorschlägen. Nach dem Willen der Bundesregierung sollte zum 1. August 2006 ein Steuersatz je Liter von 10 Cent für reines Biodiesel sowie 15 Cent für reines Pflanzenöl und für Biodiesel in Beimischungen eingeführt werden.
Die im BBV-Fachausschuss einstimmig erarbeiteten Positionen sind nachstehend zusammengefasst:

- Die Neuregelung der Besteuerung von Biokraft- und Bioheizstoffen darf nur gemeinsam in einem Gesamtpaket mit der im Koalitionsvertrag vereinbarten Beimischungspflicht erfolgen. Deshalb wird die im Gesetzentwurf geplante Einführung der Teilbesteuerung von reinen Biokraft- und Bioheizstoffen zum 1. August 2006 grundsätzlich und auch in der vorgesehenen Höhe abgelehnt.

- Bei der Höhe der Teilbesteuerung von Biokraft- und Bioheizstoffen ist auf den Statusbericht der Bundesregierung abzustellen, den diese dem Bundestag vorzulegen hat.

- Der Antrag des Freistaates Bayern im Bundesrat zur Höhe der Teilbesteuerung nimmt auf den zuletzt vorgelegten Statusbericht der Bundesregierung Bezug und schlägt eine Teilbesteuerung von 5 Cent bei reinem Rapsölmethylester, 10 Cent bei vermischtem Rapsölmethylester und 0 Cent für reines Rapsöl vor. Der BBV-Landesfachausschuss schließt sich diesem Vorschlag an.

- Die Freistellung der Land- und Forstwirtschaft von der Teilbesteuerung der Biokraft- und Bioheizstoffe im Rahmen eines aufwendigen Rückvergütungsverfahrens wird als bürokratischer Nonsens abgelehnt.

- Der BBV schlägt alternativ dazu vor, die Steuerentlastungssätze für die Land- und Forstwirtschaft auf die volle Höhe der Steuerlast zu setzen. Damit könnte das gesamte aufwendige Rückvergütungsverfahren entfallen.

Der Ausschuss forderte ferner, allen bayerischen Bundestagsabgeordneten die BBV-Position schriftlich mitzuteilen, ehe Entscheidungen im Deutschen Bundestag gefällt werden.
Das Aktionsprogramm der EU zur weiteren Entwicklung der Biomasse als Energie- und Rohstoffträger wurde einhellig begrüßt. Allerdings erwartet der Fachausschuss, dass die EU-Kommission bei den säumigen Mitgliedsstaaten Konsequenzen nicht nur androht, sondern auch durchführt.
Weitere Fragen der Biogaserzeugung (Besteuerung und Bürokratieaufwand), des Marktanreizprogramms und des Anbaus von Miscanthus auf Stilllegungsflächen rundeten die Themenvielfalt des Sitzungsprogramms ab.

Quelle und Kontaktadresse:
Bayerischer BauernVerband, Körperschaft des öffentlichen Rechts Pressestelle Max-Joseph-Str. 9, 80333 München Telefon: (089) 558730, Telefax: (089) 55873505

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