VFA begrüßt Einschätzung des EuGH Generalanwalts / Plädoyer im Patienteninteresse
(Berlin) - Der VFA begrüßt die klare Position des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), Yves Bot, zum Fremdbesitzverbot an Apotheken. "Ein Plädoyer im berechtigten Patienteninteresse" nannte VFA-Hauptgeschäftsführerin Cornelia Yzer das gestern (16. Dezember 2008) vom Generalanwalt abgegebene Schlussplädoyer. "Es macht den Weg frei für den Erhalt des bewährten deutschen Apothekenvertriebswegs. Aus Sicht der Hersteller innovativer Medikamente garantiert er die besonders wichtigen Punkte: Arzneimittelsicherheit und hohe Beratungsgüte für den Patienten."
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (VFA)
Dr. Jochen Stemmler, Pressesprecher, Gesundheit und Wirtschaft
Hausvogteiplatz 13, 10117 Berlin
Telefon: (030) 206040, Telefax: (030) 20604222
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