VhU begrüßt den Start des Gesetzgebungsverfahren zur Überarbeitung der HBO
(Frankfurt am Main) - Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) begrüßt den Start des Gesetzgebungsverfahrens zur Novellierung der Hessischen Bauordnung (HBO), damit der Wohnungsbau in Hessen wieder günstiger, schneller und einfacher wird.
Thomas Reimann, VhU-Vizepräsident und Vorsitzender des VhU-Bau- und Immobilienausschusses sagte: „Der Start des Gesetzgebungsverfahrens zur HBO-Novelle ist ein wichtiges Signal in Zeiten starker Zurückhaltung beim Wohnungsbau. Denn in Hessen liegen sowohl die Zahl der Baugenehmigungen als auch die Zahl der fertiggestellten Wohnungen auf einem Zehnjahrestief. Es ist gut, dass das Gesetzgebungsverfahren zur HBO nun gestartet ist. Gegen hohe Baukosten helfen keine staatlichen Förderungen. Bauen muss wieder günstiger, schneller und einfacher werden. Auf nicht Benötigtes muss verzichtet werden können.“
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, in den fünf größten Städten Hessens die Vorgaben für Kfz-Stellplätze beim Wohnungsneu einzuschränken. „Der Bau eines Stellplatzes in der Tiefgarage kostet rund 50.000 Euro. Das ist umso mehr, wenn der Stellplatz überhaupt nicht gebraucht wird. Es ist gut, dass es immerhin eine Experimentierklausel zur Reduktion der Stellplatzpflicht gibt, auch wenn wir uns den Mut zur kompletten Abschaffung der Stellplatzvorgaben für ganz Hessen gewünscht hätten. Denn Bauherren wissen am besten, wie viele Stellplätze gebraucht werden, damit Wohnungen marktfähig sind. Auf den Bau teurer und nicht benötigter Stellplätze muss verzichtet werden können“ so Reimann.
Die HBO-Novelle sieht außerdem vor, Umnutzungen für Wohnzwecke zu erleichtern, Gebäude mit großen Tiefgaragen nicht länger als Sonderbauten zu behandeln und die Geltungsdauer von Baugenehmigungen von drei auf fünf Jahre zu verlängern. Zudem sieht die HBO-Novelle vor, im unbeplanten Innenbereich für die Neuerrichtung von Wohngebäuden auf Baugenehmigungsverfahren verzichten zu können: „Die Genehmigungsfreistellung ist ein mutiger Versuch, auf eine nicht benötigte Baugenehmigung zu verzichten. Das kann Bauherren und Genehmigungsbehörden gleichermaßen entlasten. Und bei Bedarf kann weiterhin ein Genehmigungsverfahren verlangt werden, es werden also keine Rechte eingeschränkt. Zur Senkung der Baukosten braucht es genau diesen Mut, auf nicht benötigte Genehmigungsverfahren und Vorschriften verzichten zu können“, so weiter Reimann.
„Wir freuen uns auch darüber, dass es mit der Baukostenkommission weitergeht, denn der Bedarf an Deregulierung und Bürokratieabbau beim Wohnungsbau ist groß. Ein weiterer Hoffnungsschimmer könnte der Bauturbo auf Bundesebene sein, den das Bundeskabinett vergangene Woche auf den Weg gebracht hat und der ebenfalls im Herbst 2025 beschlossen werden soll“, so Reimann abschließend.
Quelle und Kontaktadresse:
VhU - Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. - Hauptgeschäftsstelle, Patrick Schulze, Geschäftsführer(in) Kommunikation, Emil-von-Behring-Str. 4, 60439 Frankfurt am Main, Telefon: 069 95808-0