VhU fordert gesetzliche Rahmenregelung zu Studiengebühren in Hessen / Hessische Arbeitgeber legen eigenes Konzept für ein Entgeltmodell vor
(Frankfurt) - In Hessen ist der Weg nun frei für eine international wettbewerbsfähige Hochschulreform; zu der auch Studiengebühren gehören. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, jetzt zügig ein Gesetzgebungsverfahren für die Einführung von Studiengebühren auf den Weg zu bringen, sagte Volker Fasbender, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) am 27. April 2006 in Frankfurt. Nachdem die Hessische Landesregierung mit dem Pestalozza-Gutachten den Verfassungsspielraum ausgelotet habe, erwarte die Spitzenorganisation der hessischen Wirtschaft von der Landesregierung jetzt kurzfristig eine Studiengebührenregelung auf gesetzlicher Basis.
Durch rasches Handeln der Landesregierung würde nicht nur eine jahrzehntelange Forderung der VhU in die Praxis umgesetzt, sondern auch die Abkoppelung von den benachbarten Bundesländern vermieden. Denn Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen hätten die Einführung von Studiengebühren bereits beschlossen. Auch der internationale Vergleich zeige, dass Deutschland seine Bildungsinvestitionen vom Kopf auf die Füße stellen und durch Studiengebühren die Wettbewerbsfähigkeit der eigenen Universitäten sichern müsse. Grundvoraussetzung für Studiengebühren sei, dass das Geld unmittelbar den Hochschulen zufließe. Die Hessische Landesregierung habe sich klar für Autonomie, Wettbewerb und Profilbildung an jeder Hochschule als Reformziel entschieden. Daher sei es nur konsequent, ein gesetzliches Studiengebührenmodell zu schaffen. Jeder Hochschule solle freigestellt werden, ob und wie sie die Gebühren bei den eigenen Studienangeboten umsetzt. Profilstärke einer Hochschule und das Niveau ihres Leistungsangebots können so das Niveau der Gebührenerhebung bestimmen.
Wir haben der Landesregierung bereits zur Verabschiedung der 3. Hochschulgesetznovelle ein konkretes Studiengebührenmodell als Beitragskonzept vorgeschlagen, so Fasbender. Wir setzen bei unserem Modell auf Beitragszahlungen, die sowohl eine sozialverträgliche Studienfinanzierung sichern als auch auf die konkrete Leistungserbringung auf Seiten der Hochschulen abstellen. Danach solle jeder Studierende statt des heutigen BaföG - ein Ausbildungsbudget von 15.000 Euro erhalten, das er nicht zurückzahlen müsse. Hinzu komme ein maximales Darlehen von rund 35.000 Euro, das der Finanzierung des Lebensunterhalts und für die neuen Studienbeiträge zur Verfügung stehe. Die Studiengebühren selbst definiert die VhU als Entgelte mit einem Splitting-Modell: Ein Teil solle ein hochschuleinheitlicher Grundbetrag sein, der sich aus studiengangübergreifenden Lehrausgaben und Personalkosten errechne. Ein weiterer Teil solle aus variablen Beiträgen bestehen, die nutzerabhängig seien (Kosten der Studienbegleitung, Betreuung und von Prüfungen), bei der Anmeldung zur Erbringung eines Leistungsnachweises fällig würden und an vorgeschriebene Leistungspunkte (credit points) gebunden seien. Für den Einstieg in ein solches Studienbeitragsmodell solle der Grundbeitrag zunächst 500 Euro pro Semester nicht überschreiten und der Beitrag pro credit point beim Bachelor maximal 25 Euro sowie beim Master 50 Euro betragen.
Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU)
Heike Krasemann, Referentin, Pressestelle
Emil-von-Behring-Str. 4, 60439 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 95808-0, Telefax: (069) 95808-126
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