VhU lehnt das Hessische Leerstandsgesetz weiterhin ab
(Frankfurt am Main) - Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) lehnt das gestern im Hessischen Landtag in zweiter Lesung beratene Gesetz gegen sogenannten spekulativen Leerstand von Wohnraum weiterhin ab. Zur von den Grünen zusätzlich geforderten Verlängerung des Umwandlungsverbotes bekräftigte die VhU ebenfalls ihre Ablehnung.
„Die Bau- und Immobilienwirtschaft lehnt das Leerstandsgesetz weiterhin ab, da spekulativer Leerstand von Wohnraum die absolute Ausnahme auf dem Wohnungsmarkt ist“, sagte Thomas Reimann, VhU-Vizepräsident und Vorsitzender des VhU-Bau- und Immobilienausschusses. „Das Leerstandsgesetz wird deshalb auch nicht für spürbar mehr verfügbare Wohnungen sorgen können. Benötigte Investitionen in bestehende Wohnungen werden durch zusätzliche Regulierung wie das Leerstandsgesetz jedoch weiter erschwert. Und das obwohl private Kleinvermieter seit Jahren von sinkenden Investitionsabsichten berichten, weil sich die Regulierung auf dem Wohnungsmarkt immer weiter verschärft.“
„Eine letzte Hoffnung bleibt jedoch: Denn um das Leerstandsgesetz anzuwenden, muss die jeweilige Kommune eine Satzung verabschieden. Wir hoffen, dass die einzelnen Kommunen auf den Erlass einer Leerstandssatzung verzichten, sollte das Leerstandsgesetz im November beschlossen werden“, so Reimann weiter.
In der Debatte um das Leerstandsgesetz der Landesregierung wurde auch ein Antrag der Grünen-Landtagsfraktion diskutiert, der eine Verlängerung des Umwandlungsverbotes nach § 250 BauGB fordert. Im hessischen Koalitionsvertrag von CDU und SPD ist ein Auslaufen des Umwandlungsverbotes zum 31.12.2025 verabredet.
„Das Umwandlungsverbot erschwert den Erwerb von Wohneigentum erheblich. Beispielsweise in Frankfurt am Main ist die Zahl der Wohnungsumwandlungen seit dem Inkrafttreten des Umwandlungsverbotes von 842 Wohnungen im Jahr 2021 auf nur noch 80 Wohnungen im Jahr 2024 eingebrochen. Dabei erfüllen sich 79 Prozent der Haushalte ihren Traum vom Wohneigentum aus dem Bestand, nur 21 Prozent der Haushalte kaufen Wohneigentum im Neubau. Um überhaupt Wohneigentum bilden zu können, ist die große Mehrheit auf die vergleichsweise günstigeren Wohnungen in bestehenden Mehrfamilienhäusern angewiesen. Das gilt umso mehr, da der Wohnungsneubau leider immer teurer geworden ist und immer weniger neue Wohnungen fertiggestellt werden. Deswegen ist es gut und richtig, dass CDU und SPD in Hessen ein Auslaufen des Umwandlungsverbotes Ende 2025 verabredet haben“, so Reimann abschließend.
Quelle und Kontaktadresse:
VhU - Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. - Hauptgeschäftsstelle, Patrick Schulze, Geschäftsführer(in) Kommunikation, Emil-von-Behring-Str. 4, 60439 Frankfurt am Main, Telefon: 069 95808-0