VhU-Präsidium beschließt Resolution gegen Wettbewerbsverzerrung durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz / Weidemann: Wir fordern die hessischen Bundestagsabgeordneten zur umfassenden Revision auf und die Hessische Landesregierung zur Einflussnahme über den Bundesrat.
(Frankfurt am Main) - Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) fügt den im internationalen Vergleich sowieso schon überdimensionierten deutschen Schutzrechten für Arbeitnehmer, z. B. beim Kündigungsschutz, einen weiteren überdimensionierten Diskriminierungsschutz hinzu. Diese Summierung von Regelungen verschlechtert die Wettbewerbssituation der deutschen Wirtschaft drastisch, kommentierte Prof. Dieter Weidemann, Präsident der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) die am 28. Juni im Präsidium verabschiedete Resolution. Die hessische Wirtschaft kritisiere auf das Schärfste den Wortbruch der Bundesregierung und der Regierungsfraktionen im Bundestag, mit ihrem AGG ohne Not über die Anforderungen der EU-Richtlinien hinauszugehen. In der Koalitionsvereinbarung hätten die Regierungsfraktionen zugesichert, EU-Vorgaben nur eins zu eins umzusetzen. Auch die gestern von den Spitzen der Regierungskoalition vorgeschlagenen Abschwächungen beim Verbandsklagerecht seien nur marginale Verbesserungen, die an der deutschen Übererfüllung von EU-Vorgaben nichts Wesentliches änderten.
Die hessische Wirtschaft sei gegen jede Form von Diskriminierung. Aber wir wehren uns gegen den in diesem Gesetzesentwurf zum Ausdruck kommenden beispiellosen Generalverdacht gegenüber der Wirtschaft. Wir fordern deshalb alle politisch Verantwortlichen auf, das AGG auf das Niveau der EU-Vorgaben zurückzuführen, so Weidemann. Im Einzelnen bedeute dies: Weg mit dem Klagerecht für Betriebsräte und Gewerkschaften, das sogar ohne Zustimmung des Betroffenen vorgesehen sei. Weg mit den riesige Kosten erzeugenden Vorschriften zur Schulung der Mitarbeiter. Weg mit der vom Verschulden unabhängigen Einstandspflicht für immaterielle Schäden. Weg mit dem Leistungsverweigerungsrecht der Beschäftigten. Außerdem dürften in den Alltagsverträgen nur die Merkmale aus den Richtlinien zählen, nämlich "Rasse", "ethnische Herkunft" und "Geschlecht".
Weidemann und das Präsidium appellierten an die hessischen Bundestagsabgeordneten, sich nach Kräften dafür einzusetzen, dass das Gesetz im Bundestag ohne diese Klauseln verabschiedet werde. Es rief in gleicher Weise die Hessische Landesregierung dazu auf, im Bundesrat alles dafür zu unternehmen, dass das Gesetz nicht mit diesen Klauseln in Kraft trete.
Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU)
Heike Krasemann, Referentin, Pressestelle
Emil-von-Behring-Str. 4, 60439 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 95808-0, Telefax: (069) 95808-126
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