Pressemitteilung | VhU - Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. - Geschäftsstelle Darmstadt

VhU-Südhessen zu den Arbeitsmarktzahlen im Januar 2017 / Drechsler: "Jobcenter müssen wissen, wer Vollzeit arbeiten kann und wer nicht" / Gesunde Leistungsempfänger in Vollzeittätigkeit führen

(Darmstadt) - Die Zahl der Arbeitslosen in Südhessen ist im Januar 2017 um 1.525 auf 21.071 gestiegen. Diese Entwicklung am Arbeitsmarkt ist saisonal durch die witterungsabhängigen Branchen bedingt. Dessen ungeachtet setzt sich der positive Trend der hohen Beschäftigungsquote auch im neuen Jahr fort. "Schon wer drei Stunden am Tag arbeiten kann, gilt zu Recht als erwerbsfähig. Er wird vom Jobcenter mit Arbeitslosengeld II und Arbeitsangeboten unterstützt, wenn er arbeitslos ist oder wegen Teilzeit bzw. der Größe seiner Familie nicht genügend verdient. Die Jobcenter müssen jedoch alles daran setzen, dass voll erwerbsfähige Leistungsbezieher nicht nur deshalb auf die Unterstützung des Steuerzahlers angewiesen sind, weil sie Teilzeit arbeiten. Die Jobcenter müssen endlich herausfinden, wer in der Lage ist, Vollzeit zu arbeiten und wer nicht. Die VhU fordert dies bereits seit Jahren", sagte Wolfgang Drechsler, Geschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU), Geschäftsstelle Darmstadt und Südhessen.

Drechsler fügte hinzu, dass in Südhessen rund 9.400 Teilzeitbeschäftigte und Minijobber auf ergänzendes Arbeitslosengeld II angewiesen seien. Weitere 740 übten dauerhaft selbstständige Tätigkeiten aus, die nicht zum Leben reichten. "Die Jobcenter müssen diejenigen, die für Vollzeit in Frage kommen, gezielt ansprechen und sie in eine Vollzeit-Tätigkeit vermitteln. Hierzu gehört auch, dass sie von den Leistungsempfängern konsequent eigene Anstrengungen zur Vollzeit-Arbeitssuche verlangen. Für Leistungsbezieher mit gesundheitlichen Einschränkungen müssen die Jobcenter gegebenenfalls schnell Rehabilitations-Maßnahmen einleiten, um möglichst ihre volle Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen. Das hilft den Menschen und dem Arbeitsmarkt", erklärte Drechsler.

Drechsler ergänzte, dass auch die Freibeträge für eigenes Einkommen so gestaltet werden müssten, dass erwerbsfähige Leistungsbezieher zu mehr Arbeit motiviert würden. "Ein Single im Arbeitslosengeld-II-Bezug, der mit 100 Stunden Arbeit 1.000 Euro Brutto im Monat verdient, hat am Ende nur 280 Euro mehr in der Tasche als jemand, der überhaupt nicht arbeitet. Hat er hingegen nur eine Kleinstbeschäftigung mit 10 Stunden und somit 100 Euro Brutto, bleibt ihm der volle Betrag zusätzlich zum Arbeitslosengeld II. Die Privilegierung von Kleinstbeschäftigungen macht Mehrarbeit unattraktiv und motiviert Leistungsbezieher dazu, sich mit viel Freizeit einzurichten, im schlimmsten Fall mit Schwarzarbeit. Wir fordern die hessische Landesregierung deshalb dazu auf, sich im Bundesrat für die Änderung dieser Regelung einzusetzen, so dass zusätzliche Arbeit sich für Leistungsempfänger mehr lohnt. Hierzu sollten kleine Hinzuverdienste bis 200 Euro vollständig auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Bei höheren Zuverdiensten sollte hingegen durch etwas großzügigere Freibeträge sichergestellt werden, dass dem Arbeitslosengeld-II-Empfänger mehr Netto verbleibt und Arbeit sich so mehr lohnt", sagte Drechsler.

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU), Geschäftsstelle Darmstadt und Südhessen Reinhold Stämmler, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Rheinstr. 60, 64283 Darmstadt Telefon: (06151) 2985-0, Fax: (06151) 2985-20

(cl)

NEWS TEILEN: