Pressemitteilung | VhU - Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. - Hauptgeschäftsstelle
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VhU zum Entwurf für ein Erdkabelgesetz von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN / Fasbender. „Wirtschaft und Verbraucher in Hessen wollen keine hausgemachten Energieverteuerungen!“

(Frankfurt am Main) - „Das heute (24. Juni 2008) durch die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen vorgestellte Erdverkabelungsgesetz treibt die Energiepreise dramatisch in die Höhe, belastet die Umwelt und verbraucht unnötig Landschaft“, sagte Volker Fasbender, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) heute (24. Juni 2008) in Frankfurt. Neben den weltweiten Entwicklungen und einer Bundespolitik, die Energie für Haushalte und Wirtschaft dramatisch verteuere, würden hier die Grundlagen für eine zusätzliche Kostenexplosion gelegt. Auch der aufgebaute Popanz der Gefahr von elektromagnetischen Strahlungen sei schon vor 30 Jahren vergeblich in die Diskussion eingeführt worden, ohne je belegt worden zu sein. Die VhU appelliere dringend an die Fraktion der Grünen im Hessischen Landtag, von diesem Vorhaben und von dieser Form von Angstmacherei Abstand zu nehmen.

Die Investitionskosten einer Kabelverbindung im Übertragungsnetz lägen erheblich über denen einer Freileitung. Aufgrund der stark variierenden Tiefbaukosten, die neben den eigentlichen Kabelkosten einen großen Anteil an den Investitionskosten ausmachten, könne zwar kein fester Mehrkostenfaktor angegeben werden, Experten gehen jedoch übereinstimmend davon aus, dass Mehrkosten zwischen dem Drei- und dem Zehnfachen einer Freileitungstrasse vergleichbarer Übertragungsleistung liegen. Zudem liege die Lebensdauer eines 380 kV Kunststoffkabels nur bei etwa der Hälfte der Lebensdauer einer Freileitung. „Das alles werden die ohnehin geschundenen Verbraucher, insbesondere die Rentner, zu tragen haben. Die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft wird erneut ganz erheblich belastet“, so Fasbender.

Zusätzlich würden jedoch die mit der Verkabelung verbundenen Eingriffe in die Schutzgüter Wasser, Boden, Pflanzen, Tierwelt, Landschaftsbild nicht berücksichtigt. Beispielhaft brauche die Verkabelung ein großes Ausmaß an Bodenversiegelung durch Zufahrts- und Servicestraßen, Kompensationsanlagen und den eigentlichen Kabelkanal (pro Kilometer Kabeltrasse rund 20.000 Quadratmeter). Umfangreicher Erdaushub falle an. Der Lebensraum für Bodenlebewesen werde tiefgreifend verändert. Hinzu kämen erhebliche zusätzliche Belastungen für die anderen aufgezählten Schutzgüter. Während bei Freileitungen die Trasse landwirtschaftlich nutzbar sei, wäre die Nutzung der erheblich breiteren Kabeltrasse gar nicht zulässig. Auch hier also erhebliche, gravierende Nachteile.

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU) Dr. Ulrich Kirsch, Leitung, Presse und Kommunikation Emil-von-Behring-Str. 4, 60439 Frankfurt am Main Telefon: (069) 95808-0, Telefax: (069) 95808-126

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