Pressemitteilung | VhU - Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. - Geschäftsstelle Darmstadt

VhU zur Aufzeichnungspflicht / Widuch: "EUGH-Entscheidung zur Arbeitgeber-Pflicht, jede Arbeitsstunde aufzuzeichnen, behindert Digitalisierung in ganz Europa"

(Darmstadt) - Mit Sorge beobachtet die hessische Wirtschaft die neue Rechtsprechung des EuGH zum Arbeitszeitrecht. Bislang waren deutsche Arbeitgeber nur verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und darüber ein Verzeichnis zu führen. Die aktuelle Entscheidung verpflichtet sie darüber hinaus, die Arbeitszeit an jedem Arbeitstag vollständig aufzuzeichnen. Für den deutschen Gesetzgeber bedeutet dies, das Arbeitszeitgesetz insoweit neu zu regeln, dass im Einklang mit dem jeweiligen Tätigkeitsbereich des Mitarbeiters sichergestellt wird, dass dessen objektiv geleistete Arbeitszeit erfasst wird.

"Dies stellt eine faktische Abschaffung der Vertrauensarbeitszeit dar und raubt damit unseren Unternehmen die bei der Digitalisierung dringend notwendige Flexibilität", so Dirk Widuch, Geschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände, Geschäftsstelle Darmstadt und Südhessen (VhU). Gerade in Arbeitsbereichen, in denen im Home Office oder mobil gearbeitet wird, ist für den Arbeitgeber die Zeiterfassung eines jeden Arbeitnehmers schwierig. Bislang konnte die Aufzeichnungsverpflichtung gelöst werden, indem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer verpflichtete, seine geleistete Arbeitszeit selbst aufzuzeichnen. "Es muss dabei bleiben, dass die Unternehmen ihre Beschäftigten damit beauftragen können, ihre Arbeitszeiten selbst aufzuschreiben. Die hessische Wirtschaft wird sich dafür einsetzen, dass der deutsche Gesetzgeber bei der Umsetzung des neuen Urteils des EuGH im Arbeitszeitgesetz darauf achtet."

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU) Pressestelle Rheinstr. 60, 64283 Darmstadt Telefon: (06151) 2985-0, Fax: (06151) 2985-20

(sy)

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