VhU zur Kabinetts-Diskussion um Verlängerung der Kurzarbeitergeldregelungen
(Frankfurt am Main) - "Es ist richtig, in der anhaltenden außergewöhnlichen Corona-Krise die Bezugsmöglichkeit von Kurzarbeitergeld zu verlängern. Allerdings sollten die Aufstockung beendet, die Sozialversicherungskosten weiter erstattet und keine komplizierte Verbindung mit Qualifizierung verpflichtend vorgeschrieben werden. Klar ist aber auch, dass Kurzarbeitergeld ein vorübergehendes Überbrückungsinstrument bleiben muss, das den Unternehmen hilft, durch den dunklen Tunnel zu kommen, und nur so lange eingesetzt werden kann, wie Aussicht auf Rückkehr zur Normalbeschäftigung besteht", erklärte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V. (VhU) zur Diskussion um die Verlängerung der Krisen-Kurzarbeitergeldregelungen.
Die Unternehmen hätten immer noch erhebliche Kosten, selbst wenn der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit tragen muss, z. B. durch Urlaubs- und Feiertagsbezahlung oder vielfach weiter laufende Kosten für Gebäude und Maschinen. Diese wirken wie eine automatische Bremse für die Dauer des Kurzarbeitergeldbezugs. Um Liquidität in den Unternehmen zu halten, braucht es bei anhaltenden staatlichen Corona-bedingten Einschränkungen, die die Wirtschaft belasten, einen stärkeren steuerlichen Verlustrücktrag.
"Eine gesetzlich angeordnete Verknüpfung von Kurzarbeitergeld und Qualifizierungsmaßnahmen halten wir für falsch. Das ohnehin schon komplizierte Instrument Kurzarbeitergeld würde dadurch noch komplizierter und gerade für viele kleinere und mittlere Unternehmen unanwendbar. Nichts spricht aber gegen freiwillige Lösungen. Sinnvolle Maßnahmen liegen im wohlverstandenen Eigeninteresse von Unternehmen und Arbeitnehmern. Natürlich ist es richtig und wichtig, dass die Bundesagentur für Arbeit zielführende Qualifikationsmaßnahmen auch finanziell unterstützt. Dies hilft Unternehmen und Beschäftigten im Strukturwandel, der auch in der Corona-Krise weitergeht", so der VhU-Hauptgeschäftsführer.
Unbedingt beseitigt werden sollte die in diesem Jahr erstmals geschaffene stufenweise Erhöhung des Kurzarbeitergelds auf bis zu 87 Prozent. "Höhere Sozialleistungen sind jedem einzelnen zu gönnen, belasten aber Steuer- und Beitragszahler noch weiter und erhöhen die Gefahr von arbeitsmarktpolitisch kontraproduktiven Beitragssatzsteigerungen", so Pollert. Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld sollten denselben, seit Jahrzehnten bewährten Leistungssatz von 60 Prozent bzw. 67 Prozent mit Kind haben.
"Bei alledem dürfen wir nicht vergessen, dass die Krisen-Kurzarbeitergeldregelungen zu enormen Kosten für die Beitragszahler führen. Die 26-Milliarden-Reserve der Bundesagentur von Anfang des Jahres neigt sich jetzt schon rasch ihrem Ende zu. Ein steigender Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung wäre ein schwerer Klotz für die hoffentlich bald wieder Fahrt aufnehmende Wirtschaft und eine weitere Gefahr für die dringend benötigte Begrenzung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags bei 40 Prozent", so Pollert abschließend.
Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU)
Dr. Ulrich Kirsch, Geschäftsführer Presse und Kommunikation
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