VhU zur Planung von Arztsitzen und Krankenhauskapazitäten in Hessen mit neuem überflüssigen Landesgremium / "Falls Landesgremium doch eingeführt wird: Geldgeber Krankenkassen nicht durch Nutznießer überstimmen"
(Wetzlar) - Am Rande des Hessentags in Wetzlar kam die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) mit ihren sechs regionalen Geschäftsstellenleitern aus Kassel, Fulda, Hanau-Offenbach, Wetzlar, Frankfurt-Wiesbaden und Darmstadt mit der AOK Hessen zu einem gesundheitspolitischen Gespräch zusammen. Thema war u. a. dass sogenannte gemeinsame Landesgremium (§ 90a SGB V), das Empfehlungen und Stellungnahmen zur ärztlichen Versorgung und zur Krankenhausversorgung abgeben darf, u. a. auch zu Fragen der Über- oder Unterversorgung. Das Gremium soll demnächst mit einem hessischen Landesgesetz errichtet werden.
"Ein weiteres Landesgremiums ist überflüssig, weil Fragen zur Verzahnung von ärztlichen Leistungen und Krankenhausleistungen ebenso gut z. B. in den bestehenden regionalen Gesundheitskonferenzen erörtert werden können. Sollte die Landespolitik dennoch ein neues Gremium bilden wollen, darf dies nicht zu einem Hebel werden, mit dem überzogene Erwartungen der Ärzte als Leistungserbringer und der Versicherten als Patienten zu Lasten der finanzierenden Solidargemeinschaft umgesetzt werden. Die VhU fordert deshalb die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen auf, dass im Landesgremium die Krankenkassen als Geldgeber ein Stimmgewicht erhalten, mit dem sie von den anderen Mitgliedern des Gremiums nicht überstimmt werden können", erklärten die VhU-Geschäftsstellenleiter.
Die hessische Wirtschaft habe ein erhebliches Interesse daran, dass die Kosten für Gesundheitsleistungen, die zu großen Teilen aus Krankenversicherungsbeiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert werden, nicht weiter unkontrolliert steigen Eine entscheidende Rolle für ein qualitativ gutes und zugleich nicht überteuertes Gesundheitssystem spiele die Frage der Versorgungsdichte der Bevölkerung mit Ärzten und Krankenhausbetten. Eine Überversorgung mit ärztlichen Dienstleistungen führe zu überflüssigen Mehrkosten, die angesichts knapper Ressourcen unbedingt vermieden werden müsse, wenn die ohnehin in einer alternden Bevölkerung steigenden Gesundheitskosten überhaupt beherrschbar bleiben sollen.
Durch eine stärkere Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern könnten erhebliche Effizienzreserven im teuren deutschen Gesundheitssystem gehoben werden, z. B. durch Abbau von Doppelstrukturen und Überversorgung. "Die Krankenkassen finanzieren beide Bereiche - niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser. Deshalb darf ihr Gewicht bei der Mitsprache über die Strukturen nicht durch das geplante Landesgremium geschwächt werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Wunschvorstellungen von Patientenvertretern, Krankenhäusern, Ärzten und anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen nicht mehr ausreichend an der harten Realität der begrenzten Finanzierbarkeit gespiegelt werden", sagten die VhU-Geschäftsstellenleiter.
Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU)
Dr. Ulrich Kirsch, Leitung, Presse und Kommunikation
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