VhU zur Reform der Unfallversicherung / Fasbender: Weniger Staat und Vorfahrt für Selbstverwaltung in der gesetzlichen Unfallversicherung / Vorschläge des Bundesrates berücksichtigen
(Frankfurt am Main) - Wir brauchen weniger Staat und eine klare Vorfahrt für eine gestärkte Selbstverwaltung in der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) statt einer staatlichen Gängelung mit durchgängig mehr Bürokratie, wie sie die Bundesregierung plane, forderte Volker Fasbender, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) am 28. Mai 2008 mit Blick auf die morgige 1. Lesung im Bundestag zur Reform der Unfallversicherung. Es sei schon peinlich genug, dass die Bundesregierung trotz mehrjähriger intensiver Diskussion nicht den Mut habe, auch das Leistungsrecht in die Reform mit einzubeziehen. Als Spitzenorganisation der hessischen Wirtschaft fehle der VhU auch jedes Verständnis dafür, dass die konstruktiven Vorschläge des Bundersrats-Beschlusses von Ende April in Bausch und Bogen abgelehnt würden. Der Subsidiaritätsgrundsatz fordere, dem Machtstreben des Staates dort einen Riegel vorzuschieben, wo er wie in den genannten Fällen wieder einmal Aufgaben an sich ziehen wolle, die ebenso gut oder gar besser in Selbstverwaltung erledigt werden könnten. Auch im aktuellen Gesetzgebungsverfahren zur Unfallversicherungsreform gelte deshalb der Grundsatz Vorfahrt für die Selbstverwaltung
Dies gelte zunächst für die Forderung des Bundes, über den Spitzenverband der GUV nicht nur die Rechts-, sondern auch die Fachaufsicht ausüben zu wollen. Es sei nicht erkennbar so Fasbender -, dass der Spitzenverband mit hoheitlichen Aufgaben beliehen sei, deshalb komme auch eine Fachaufsicht nicht in Betracht.
Auch sei die Übertragung der Durchführung des Lastenausgleichs auf das Bundesversicherungsamt abwegig; denn der Spitzenverband der GUV verfüge über Kompetenz und Kapazität und habe diese Aufgabe schon bisher unbeanstandet durchgeführt.
Und schließlich sei nicht nachvollziehbar, warum die Regelung der Einzelheiten des Übergangs der Betriebsprüfung von der GUV auf die Rentenversicherung nicht einer gesonderten Vereinbarung zwischen diesen beiden überlassen werden kann. Beide verfügen über Kompetenz und Praxisnähe und seien viel besser in der Lage, für weniger Bürokratie und Kosteneinsparungen zu sorgen als der Staat.
Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU)
Dr. Ulrich Kirsch, Leitung, Presse und Kommunikation
Emil-von-Behring-Str. 4, 60439 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 95808-0, Telefax: (069) 95808-126
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