Pressemitteilung | VhU - Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. - Hauptgeschäftsstelle

VhU zur Urteilsbegründung des VGH Kassel zum Flughafenausbau Frankfurt Main / Fasbender: "Bundesrecht geht vor Landespolitik / Wirtschaftsminister hat allen Grund, Revision beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen" / Lärmindex ermöglicht bessere Steuerung

(Frankfurt am Main) - Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) hält die Urteilsbegründung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zum Ausbau des Flughafens Frankfurt Main in Teilen für nicht überzeugend: "Die Kritik an der Nachtflugregelung im Planfeststellungsbeschluss ist rechtlich fragwürdig. Wir rufen Minister Posch auf, den gültigen Planfeststellungsbeschluss bis zum Bundesverwaltungsgericht zu verteidigen, damit die Zahl der Ausnahmen vom Nachtflugverbot zwischen 23 und 5 Uhr nicht verringert werden muss. Der Weltflughafen Frankfurt darf nachts nicht dicht gemacht werden - anderenfalls könnten tausende Arbeitsplätze in der Logistikbranche verloren gehen", erklärte Volker Fasbender, Hauptgeschäftsführer der VhU.

Fasbender zeigte sich zufrieden, dass der VGH nun immerhin festgestellt habe, dass "für die 17 planmäßigen Flüge je Nacht in der Zeit zwischen 23.00 und 05.00 Uhr grundsätzlich ein standortspezifischer Nachtflugbedarf besteht." (S. 204 des Urteils). "Jetzt sollte niemand mehr sagen, die geplanten Nachtflüge seien entbehrlich", so Fasbender. Umso bedauerlicher seien die Schlussfolgerungen des Gerichts.

Fasbender warnte: "Bundesrecht geht vor Landespolitik. National bedeutsame Infrastrukturprojekte drohen verunmöglicht zu werden, falls die Argumentation des VGH das letzte Wort bliebe. Wer regional orientierten Politikern erlaubt, überregionale Großprojekte mit Hilfe von Landesentwicklungsplänen zu behindern, der schadet dem Wirtschaftsstandort Deutschland und verringert Arbeitsplatzchancen." Der Gang zum Bundesverwaltungsgericht könne zur Klärung beitragen, ob das Fachplanungsrecht oder das Landesplanungsrecht Vorrang in der Abwägung genießt. Aus Sicht der VhU sei die Revision der einzige Weg um sicherzustellen, dass die Belange des Luftverkehrs sowie der Unternehmen und der Beschäftigten in der Region weiterhin ein besonderes Gewicht in der Abwägung behalten!"

Der Planfeststellungsbeschluss sei ein Kompromiss zwischen den berechtigten Lärmschutzinteressen der Anwohner und der Wirtschaft, bei weitem nicht das wirtschaftlich Wünschenswerte. Mit der Einigung auf einen Lärmindex, der im Rahmen des Forums Flughafen und Region erarbeitet worden und letzte Woche vorgestellt worden sei, gebe es jetzt auch ein Steuerungsinstrument, besonders belastete Regionen partiell zu entlasten.

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU) Dr. Ulrich Kirsch, Leitung, Presse und Kommunikation Emil-von-Behring-Str. 4, 60439 Frankfurt am Main Telefon: (069) 95808-0, Telefax: (069) 95808-126

NEWS TEILEN: