Pressemitteilung |

Videoüberwachung im Hauseingang: Diskussion auf der falschen Schiene

(Kiel) - Die vom Kieler Mieterverein unlängst in Kronshagen bei Kiel unterbundene rechtswidrige Videoüberwachung durch Firma Prelios hat zu vielfältigen Reaktionen geführt. Nachdem sich die hamburgische Datenschutzbehörde der Rechtsauffassung des Kieler Mietervereins angeschlossen und die Verbreitung der Videosignale in das Kabelnetz des Hauses untersagt hat, hat das Unternehmen die Videoüberwachung komplett eingestellt.

Hiergegen richtet sich nun vielfältiger Protest der betroffenen Mieter, die ihre Schutzinteressen verletzt sehen. Der latent auch gegen den Kieler Mieterverein gerichtete Vorwurf, die Abschaltung der Videoüberwachung im Eingangsbereich des Hauses Albert-Schweitzer-Straße 6 sei gegen die Interessen der Mieter gerichtet, geht jedoch in eine völlig falsche Richtung. Der Kieler Mieterverein hat nicht die Tatsache beanstandet, dass im Eingangsbereich eine Videoüberwachung stattfindet. Er hat vielmehr gerügt, dass das von dieser Kamera aufgenommene Signal für jedermann in diesem Hause verfügbar war, losgelöst davon, wer wen wann besuchen möchte. Dass dieses Signal dann auch noch von jedermann aufgenommen und gespeichert und damit auch zur individuellen Überwachung von Einwohnern des Hauses genutzt werden konnte, war zweifellos rechtswidrig. Dies - und nur dies wollte der Kieler Mieterverein unterbinden und hat er zu Recht unterbunden.

Losgelöst davon steht der Kieler Mieterverein auf dem Standpunkt, dass die Videoanlage zum Schutz der Mieter durchaus weiterbetrieben werden kann, und dass diejenigen Mieter, die eingezogen sind zu einem Zeitpunkt, als die Anlage in Betrieb war, auch weiterhin Anspruch darauf haben, dass eine Videoüberwachung im Eingangsbereich stattfindet. Die völlige Abschaltung der Anlage stellt nach Meinung des Kieler Mietervereins einen Mangel des Mietobjektes dar, der möglicherweise auch zur Mietminderung berechtigt. Die Mieter haben nach Auffassung des Kieler Mietervereins auch Anspruch darauf, dass sie innerhalb ihrer Wohnungen über die besagte Videokamera im Bedarfsfalle den Eingangsbereich einsehen können, z.B. wenn es geklingelt hat und Besuch vor der Tür steht.

Diese Videoüberwachung müsste allerdings so organisiert sein, dass keine Aufzeichnung der Bilder vom Eingangsbereich erfolgt. Der Anspruch wäre gegen Prelios zu richten, weil Mieter davon ausgehen durften, dass diese zusätzliche Schutzeinrichtung Vertragsgegenstand ist. Und es ist völlig klar: Wer solche Dienstleistungen mit anbietet, muss dafür sorgen, dass dies nach Recht und Gesetz geschieht. Mitglieder des Mietervereins können sich gerne an die Geschäftsstelle wenden, wenn sie diesen Anspruch durchgesetzt sehen möchten. An alle anderen richtet der Kieler Mieterverein das Angebot, vor Ort eine Informationsveranstaltung zu diesem Komplex abzuhalten. Wenn sich mehr als zehn Interessenten beim Kieler Mieterverein melden, wird der Mieterverein aktiv.

Quelle und Kontaktadresse:
Kieler Mieterverein Pressestelle Eggerstedtstr. 1, 24103 Kiel Telefon: (0431) 979190, Telefax: (0431) 9791930

(el)

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