Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
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Videoüberwachung mit Gesichtserkennung – wie oft denn noch?

(Berlin) - Der Innenpolitische Sprecher der Union sprach sich am Wochenende für eine (nicht ganz neue) Idee aus, die die Sicherheit im öffentlichen Raum verbessern soll: Videoüberwachung mit biometrischer Gesichtserkennung – datenschutzrechtliche Bedenken dagegen seien „überholt“. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt eine derartige anlasslose Massenüberwachung der Bevölkerung seit vielen Jahren entschieden ab.

Statement von Rechtsanwalt Dr. David Albrecht, Mitglied des Ausschusses Recht der Inneren Sicherheit des Deutschen Anwaltvereins (DAV):

„Die flächendeckende, KI-gestützte Videoüberwachung im öffentlichen Raum mag schon oft als Überwachungsmaßnahme begehrt worden sein – zu einer guten Idee wird sie dadurch nicht.

Schon die Nützlichkeit solcher Systeme zur Kriminalitätsbekämpfung ist höchst zweifelhaft: Pilotprojekten fehlt es regelmäßig an ausreichender Diversität der Teilnehmenden – hohe Falsch-Positiv-Raten bringen zu viele Unbeteiligte in den Fokus. Technisch bestehen zahlreiche Unsicherheiten: Können Manipulation und Missbrauch der Systeme verhindert werden; und wo und für wie lange werden die Daten gespeichert?

Vor dem Hintergrund, dass das Bundesverfassungsgericht bereits automatisierte Kennzeichen-Scans wegen ihres Einschüchterungseffekts ablehnt, sind solche massenhaften Grundrechtseingriffe in verfassungsgemäßer Ausgestaltung kaum denkbar. Das ist Symbolpolitik ohne Sicherheitsgewinn, dafür mit großen Freiheitseinschränkungen für Millionen unbescholtener Bürgerinnen und Bürger.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV), Littenstr. 11, 10179 Berlin, Telefon: 030 7261520

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