Viel heiße Luft?
(Berlin) - Seit dem 1. August ist in Baden-Württemberg und Niedersachsen das Rauchen in der Gastronomie neu geregelt. Andere Bundesländer, wie Hamburg, haben ihr Gesetz schon beschlossen. Anfang 2008 tritt es dort dann in Kraft. Demnach darf in Gaststätten nur noch in abgeschlossenen Nebenräumen gequalmt werden. Mit einigen Ausnahmen: So darf in Baden-Württemberg weiterhin in Festzelten geraucht werden, in Hamburg hingegen nicht. Dort dürfen aber Discotheken einen Nebenraum für Raucher einrichten, was im Süden wiederum verboten ist.
Freiwilliger Nichtrauchschutz steigt
Eine bundesweite Umfrage des DIHK bei knapp 5.000 Hotel- und Gastronomiebetrieben zeigt, dass Nichtraucherschutz zunehmend freiwillig funktioniert. Drei von vier Unternehmen haben bislang mindestens eine freiwillige Maßnahme umgesetzt. Nichtraucherzimmer sind im Beherbergungsbereich fast schon eine Selbstverständlichkeit. Spezielle Nichtraucherräume gibt es in 44 Prozent der gastronomischen Betriebe, und fast 10 Prozent der Kneipen und Restaurants sind komplett rauchfrei. Damit hat sich deren Anteil im Zweijahresvergleich fast verdoppelt.
Gesetzliche Regelungen zumeist gewünscht
Die Länder stoßen im Gastgewerbe mit ihren Bestrebungen nach gesetzlichen Regelungen für den Nichtraucherschutz bei fast 50 Prozent der Beherbergungs- und bei über 40 Prozent der Gastronomiebetriebe auf Zustimmung. Ungefähr ein Fünftel ist für eine freiwillige Selbstverpflichtung. Nur gut jeder zehnte Betrieb möchte keine Regelung des Rauchens in der Gastronomie.
Kleine Unternehmen im Nachteil
Die Umfrage ergibt: Der Wunsch nach einer generellen Regelung ist bei größeren Unternehmen ausgeprägter. In Gastronomiebetrieben mit mehr als 2,5 Mio. Euro Umsatz pro Jahr sind über 50 Prozent für eine generelle Regelung und nur 5 Prozent gegen gesetzliche Regelungen. In Betrieben mit einem Umsatz bis 125.000 Euro sind nur knapp 30 Prozent für ein generelles Rauchverbot. Fast ein Viertel will keine Nichtraucher-Regelung. Das ist nicht verwunderlich, weil die gesetzlichen Regelungen für kleinere gastronomische Betriebe schwieriger umzusetzen sind. Oft haben sie keine Möglichkeit, den geforderten separaten Raucherraum einzurichten. Dann heißt es: Raus auf die Straße - Konflikte beim Lärmschutz und mit Anwohnern sind damit vorprogrammiert.
Klare Regeln ohne Ausnahmen!
Die IHK-Organisation wirbt für bundesweit ähnliche Regelungen. Ein Flickenteppich an Länderregelungen verwirrt nicht nur Unternehmen, sondern vor allem die Gäste. Hier sind alle Bundesländer gefordert.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
Pressestelle
Breite Str. 29, 10178 Berlin
Telefon: (030) 203080, Telefax: (030) 203081000
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