"Viel zu spät und völlig unverbindlich - Bundesgesetz notwendig" / Bildungsgewerkschaft zu Schavans "Eckpunkten zur Hochschulzulassung"
(Frankfurt am Main) - "Mit der Einrichtung einer Internet-Tauschbörse à la eBay lässt sich das Studienplatz-Chaos nicht auflösen. Wir brauchen eine bundesgesetzliche Regelung, die das Grundrecht der Studienberechtigten auf Hochschulzulassung gewährleistet." Mit diesen Worten kritisierte das für Hochschulen verantwortliche Vorstandsmitglied der GEW, Andreas Keller, die Eckpunkte zur Hochschulzulassung, auf die sich Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) mit Vertretern der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) verständigt hatte.
"Schavans Eckpunkte sind das Papier nicht wert, auf das sie gedruckt wurden: Das von ihr vorgeschlagene Verfahren zur Hochschulzulassung kommt erstens viel zu spät und ist zweitens völlig unverbindlich", sagte Keller. Er kritisierte, dass erst im Wintersemester 2011/12 ein neues Zulassungsverfahren angewandt werden solle. "Nicht erst 2011, sondern heute weisen die Hochschulen Studienberechtigte ab, obwohl tausende Studienplätze unbesetzt bleiben. Daher brauchen wir unverzüglich eine Lösung dieses Problems", forderte der GEW-Hochschulexperte. Im Kern sähen die Eckpunkte lediglich eine Harmonisierung der Zulassungstermine sowie die Einrichtung eines Internetportals vor. "Weder ist garantiert, dass sich bundesweit alle Hochschulen an dem neuen Verfahren beteiligen, noch dass sie ihre Kapazitäten tatsächlich ausschöpfen", sagte Keller.
"Statt eines unverbindlichen Verfahrens zum Sankt-Nimmerleins-Tag, brauchen wir ein Bundes-Hochschulzulassungsgesetz. Dieses muss zum Sommersemester 2009 sicherstellen, dass alle Studienplätze vergeben werden", forderte Keller. "Es ist erfreulich, dass sich die Bundesbildungsministerin des Problems endlich persönlich annimmmt. Konsequent wäre aber, wenn sie dann auch einen Gesetzentwurf vorlegt." Der GEW-Sprecher betonte, dass der Bund auch nach der Föderalismusreform die Gesetzgebungskompetenz für die Regelung der Hochschulzulassung besitze. Er erinnerte außerdem an das Numerus-Clausus-Urteil des Bundesverfassungsgerichts: "Das Grundrecht auf Berufswahlfreiheit in Artikel 12 des Grundgesetzes schließt ein Recht auf Hochschulzulassung ein. Der Gesetzgeber muss eingreifen, wenn dieses Grundrecht verletzt wird, das die Zukunftschancen junger Menschen schützt", unterstrich Keller.
Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
Ulf Roedde, Pressesprecher
Reifenberger Str. 21, 60489 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 78973-0, Telefax: (069) 78973-201