VIK: Abschaffung der Gasspeicherumlage ist richtiges Signal – Entlastung muss aber früher kommen
(Berlin) - Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V. (VIK) begrüßt die vorgesehene Abschaffung der Gasspeicherumlage zum 1. Januar 2026. Die Bundesregierung setze damit ein wichtiges Signal: Die energieintensiven Unternehmen in Deutschland werden bei den Erdgaskosten spürbar entlastet. Der VIK würdigt diese Entscheidung als einen mutigen Schritt der Bundesregierung zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland.
„Dass die Bundesregierung die Abschaffung der Umlage nun auf den Weg bringt, ist ein sehr positives Zeichen. Es zeigt den Willen der Politik, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie wieder zu stärken“, erklärt Christian Seyfert, Hauptgeschäftsführer des VIK.
Die Gasspeicherumlage hatte sich in der kurzen Zeit seit ihrer Einführung im Zuge der Gaskrise im Oktober 2022 von 0,59 EUR/MWh auf zuletzt 2,89 EUR/MWh fast verfünffacht und zu einem erheblichen Kostenfaktor für Unternehmen mit erdgasintensiven Prozessen entwickelt. Diese Belastung traf industrielle Verbraucher in Deutschland deutlich stärker als ihre Wettbewerber im europäischen und internationalen Ausland. Der VIK weist darauf hin, dass die im internationalen Vergleich zu hohen Energiekosten bereits heute zu Produktionsdrosselungen und Standortverlagerungen geführt haben.
Der VIK schlägt vor, dass die Gasspeicherumlage bereits zum 1. Oktober 2025, also zum Beginn des neuen Gaswirtschaftsjahres, für industrielle Großverbraucher (RLM-Kunden) entfallen sollte. Hilfreich wäre zudem, wenn Unternehmen die Möglichkeit einer Rückvergütung der bereits im Jahr 2025 gezahlten Umlagebeträge erhalten. Dies ließe sich über eine rückwirkende Absenkung der Umlage auf null umsetzen.
Sorgen bereitet dem VIK die im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit zur Wiedereinführung der Umlage bis 2027. Die entsprechende Verordnungsermächtigung (§ 35h RefE EnWG) schaffe erhebliche regulatorische Unsicherheit. „Planungssicherheit ist für Investitionen in der Industrie essenziell. Eine Rückkehrklausel, deren Kriterien nicht klar definiert sind, gefährdet genau diese Sicherheit. Sie sollte im weiteren Verfahren daher besser gestrichen werden“, so Seyfert.
Quelle und Kontaktadresse:
VIK - Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V., Alexander Ranft, Bereichsleiter(in) Kommunikation, Leipziger Platz 10, 10117 Berlin, Telefon: 030 2124920