Pressemitteilung | VIK - Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V.
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VIK begrüßt Beschluss des CO₂-Speicherungsgesetzes im Bundestag

(Berlin) - Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V. (VIK) heißt den Beschluss der Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) im Deutschen Bundestag ausdrücklich willkommen. Nach jahrelanger Verzögerung kommt dieses für die Industrie so wichtige Gesetz endlich auf die Zielgerade und markiert einen ersten großen klimapolitischen Schritt in dieser Legislaturperiode.

Aufgrund der Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes obliegt es nun dem Bundesrat, den Weg für die Transformation mit seiner Zustimmung freizumachen. Ohne die Abscheidung, Speicherung und Nutzung von Kohlenstoffdioxid (CCS / CCU) sind die Klimaziele 2045 nicht zu erreichen. Viele Prozesse etwa in der Zement-, Kalk-, Abfall-, Stahl- oder Chemieindustrie verursachen technisch kaum vermeidbare CO₂-Emissionen.

„Wir appellieren an die Länder, der Gesetzesnovelle im Bundesrat zuzustimmen. Nur so kann die Industrie technisch schwer vermeidbare Emissionen wirksam reduzieren“, betont Christian Seyfert, VIK-Hauptgeschäftsführer und ergänzt: „Die Verabschiedung der Gesetzesnovelle würde lang erwartete Rechts- und Planungssicherheit schaffen. Unternehmen könnten die erforderlichen Milliardeninvestitionen in die Transformationstechnologie hierzulande anstoßen.“

Gleichzeitig sieht der VIK punktuellen Nachbesserungsbedarf. Kritisch bewertet der Verband insbesondere den Ausschluss der Förderung von CO₂-Abscheidung und -Nutzung (CCU/S) an für die Industrie essenziellen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK). „KWK-Anlagen gehören zu den effizientesten Strom- und Wärmeerzeugern. Sie pauschal von der Förderung der CO₂-Abscheidung und -Nutzung auszuschließen, widerspricht dem Prinzip der Technologieoffenheit und erschwert die Defossilisierung industrieller Standorte“, so Seyfert. „Gleichzeitig braucht es für eine erfolgreiche Umsetzung von Carbon-Management-Projekten einen realistischen Aufbaupfad der Infrastruktur, der Unternehmen Planungssicherheit bietet. Speziell in der Anfangsphase, solange ein CO₂-Netz noch nicht etabliert ist, bedarf es alternativer Transportwege. Wie wir vom Wasserstoffkernnetz wissen, dauert der Infrastrukturausbau Jahre. Deshalb muss der CO₂-Transport von Beginn an intermodal gedacht werden“, erklärt Christian Seyfert, Geschäftsführer des VIK.

Trotz dieser Einschränkungen überwiegt für den VIK die positive Signalwirkung des heutigen Beschlusses. „Der Bundestag hat den Grundstein für eine klimafreundliche Zukunft der Industrie gelegt“, resümiert Seyfert abschließend. „Jetzt gilt es, dieses Fundament gemeinsam zu nutzen und umzusetzen.“

Quelle und Kontaktadresse:
VIK - Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V., Matthias Nuyken, Pressesprecher(in), Leipziger Platz 10, 10117 Berlin, Telefon: 030 2124920

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