VIK warnt vor übereilter Abschaffung der Entgelte für singulär genutzte Betriebsmittel
(Berlin) - Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. (VIK) spricht sich entschieden gegen die von der Bundesnetzagentur geplante Abschaffung der Entgelte für singulär genutzte Betriebsmittel gemäß § 19 Abs. 3 StromNEV aus. In seiner aktuellen Stellungnahme kritisiert der VIK insbesondere die zeitliche Abfolge der Reform und warnt vor gravierenden wirtschaftlichen Folgen für die Industrie.
„Es ist nicht nachvollziehbar, warum einzelne Elemente der Netzentgeltsystematik isoliert reformiert werden sollen, während gleichzeitig eine umfassende Reform des Gesamtsystems bis 2029 vorbereitet wird“, erklärt Christian Seyfert, Hauptgeschäftsführer des VIK. „Eine solche Vorgehensweise gefährdet die regulatorische Verlässlichkeit und erschwert die Planbarkeit für Unternehmen erheblich“, führt Christian Seyfert weiter aus. Der VIK fordert daher, die Reform der singulär genutzten Betriebsmittel mit dem Reformprozess der Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNes) inhaltlich und zeitlich aufeinander abzustimmen.
Die Abschaffung der singulären Netznutzung würde laut VIK zu erheblichen Mehrkosten für industrielle Netzkunden führen, die bislang in erheblichem Maße in ihre Netzanschlüsse investiert haben. Diese Investitionen haben das Ziel, den Direktleitungsbau zu vermeiden und somit volkswirtschaftlich ineffiziente Doppelstrukturen zu verhindern. Besonders betroffen wären Unternehmen, die auf das sogenannte Pooling mehrerer Entnahmestellen angewiesen sind. Die Praxis des Pooling wird durch die geplante Regelung faktisch unmöglich gemacht. Dies hätte höhere Netzkosten zur Folge und würde somit die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie weiter schwächen.
„Die Industrie ist derzeit mit enormen Energiekosten im internationalen Vergleich konfrontiert. Weitere Kostenbelastungen, insbesondere bei den Stromnetzentgelten sind für die Industrie daher nicht tragbar“, so Christian Seyfert.
Darüber hinaus sieht der VIK den Vertrauensschutz gefährdet: Zahlreiche Unternehmen haben in der Vergangenheit auf Basis der geltenden Regelung Investitionen in Standorte und Infrastruktur getätigt. Eine rückwirkende Änderung ohne Entschädigung würde das Vertrauen in die Stabilität regulatorischer Rahmenbedingungen massiv erschüttern.
Der VIK fordert daher eine umfassende Folgenabschätzung der geplanten Maßnahme sowie eine differenzierte Betrachtung der betroffenen Netzkunden. Eine pauschale Abschaffung der Regelung sei weder energiewirtschaftlich noch volkswirtschaftlich sinnvoll.
Quelle und Kontaktadresse:
VIK - Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V., Alexander Ranft, Bereichsleiter(in) Kommunikation, Leipziger Platz 10, 10117 Berlin, Telefon: 030 2124920
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