VIK warnt vor Verwässerung des KSpG-E: Industrie braucht verlässlichen Rechtsrahmen für CCS/CCU
(Berlin) - Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. (VIK) warnt eindringlich vor einer Verwässerung des Kabinettsentwurfs zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG). Der Entwurf legt erstmals die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz von CCS- und CCU-Technologien (Carbon Capture and Storage sowie Carbon Capture and Utilization). Dabei geht es um die Abscheidung von CO₂ aus Industrieprozessen, seinen Transport und entweder die dauerhafte Speicherung in geologischen Formationen oder die Nutzung als Rohstoff in der Industrie.
„Klimaneutralität bis 2045 ist ohne CCS/CCU nicht erreichbar. Gerade in der Zement-, Kalk-, Abfall-, Stahl- und Chemieindustrie entstehen Emissionen, die technisch schwer vermeidbar sind. Ohne eine klare Rechtsgrundlage für Abscheidung, Transport und Speicherung fehlt uns die zentrale Option, diese Restemissionen zu mindern“, erklärt Christian Seyfert, Hauptgeschäftsführer des VIK.
Warum der Kabinettsentwurf so wichtig ist
• Klare rechtliche Basis: Erstmals gibt es eine verlässliche Grundlage für CO₂-Speicher in der Nordsee (AWZ/Festlandsockel), für den Export in Nachbarstaaten wie Norwegen, die Niederlande und Dänemark sowie für Onshore-Speicherprojekte, wenn Länder sich dafür entscheiden.
• Planungs- und Investitionssicherheit: Die Einstufung von CO₂-Leitungen als „überragendes öffentliches Interesse“ schafft Rechtssicherheit und beschleunigt Genehmigungen – vergleichbar mit der Wasserstoffinfrastruktur. Unternehmen können so Milliardeninvestitionen tätigen, ohne ins Ausland ausweichen zu müssen.
• Schwer vermeidbare Emissionen: Auch bei maximalem Ausbau der Erneuerbaren bleiben in Deutschland 60 Mio. Tonnen CO₂ jährlich bestehen. CCS/CCU ist die einzige Möglichkeit, diese Restemissionen wirksam zu reduzieren.
Warum die Vorschläge des Bundesrates problematisch sind
Die Ausschüsse des Bundesrates wollen zentrale Elemente des Kabinettsentwurfs verwässern. Aus Sicht des VIK wäre das fatal:
• Ohne die Einstufung als „überragendes öffentliches Interesse“ drohen langwierige Verfahren und Verzögerungen, die die Erreichung der Klimaziele gefährden.
• Die vorgeschlagene Priorisierung allein auf Vermeidungsmaßnahmen blendet aus, dass es technisch schwer vermeidbare Emissionen gibt. Industrieunternehmen brauchen Entscheidungsspielraum, welche Defossilisierungsoption – Elektrifizierung, Wasserstoff oder CCS/CCU – für ihren Standort sinnvoll ist.
• Ein Ausschluss von CCS bei Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) oder H₂-ready-Gaskraftwerken wäre ein schwerer Fehler. KWK-Anlagen gehören zu den effizientesten Technologien und sichern gleichzeitig Strom und Wärme. H₂-ready-Kraftwerke benötigen in der Übergangsphase CCS, solange die Wasserstoffinfrastruktur noch nicht verfügbar ist. Ein deutsches Sonderverbot würde Investitionen verhindern.
Appell der Industrie
„Deutschland steht an einem industriepolitischen Scheideweg“, so Seyfert weiter. „Entweder wir schaffen jetzt die Voraussetzungen für CCS/CCU – oder wir riskieren den Verlust ganzer Industriezweige ins Ausland. Der Kabinettsentwurf bietet die notwendige Rechts- und Planungssicherheit. Jede Verschärfung durch zusätzliche Auflagen gefährdet Investitionen, Klimaziele und die Zukunft der energieintensiven Industrie in Deutschland.“
Quelle und Kontaktadresse:
VIK - Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V., Alexander Ranft, Bereichsleiter(in) Kommunikation, Leipziger Platz 10, 10117 Berlin, Telefon: 030 2124920