Pressemitteilung | k.A.

VIK zur industriellen Kraft-Wärme-Kopplung

(Essen) - Anlässlich der von der Regierungskoalition beabsichtigten Änderung des geplanten Gesetzes zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sieht der Geschäftsführer des VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V., Dr. Hans-Jürgen Budde, die Problematik einer doppelten Ungleichbehandlung für zahlreiche Industrie- und Gewerbebetriebe in Deutschland heraufziehen.



Zum einen sei in dem Gesetzentwurf zwar eine Unterstützung der ressourcenschonenden Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) vorgesehen, jedoch sei diese Hilfe ausschließlich auf Anlagenbetreiber aus dem Bereich der öffentlichen Versorgungsunternehmen beschränkt. „Und dies, obwohl derzeit die gerade von Industrieunternehmen betriebenen KWK-Anlagen noch rund 58 % des gesamten KWK-Stroms in Deutschland bereitstellen“, so Budde.



Neben dieser offensichtlichen Ungleichbehandlung von industriellen gegenüber öffentlichen KWK-Anlagenbetreibern werde diese Benachteiligung durch den geplanten Finanzierungs­ansatz des neuen Gesetzes noch verdoppelt. Das zur Stützung benötigte Geld werde nicht wettbewerbsneutral aufgebracht, sondern einseitig an die „gefangenen“ Stromnetzkunden grußlos weiter gereicht. Die Idee des Gesetzentwurfs sei es, die Netznutzungsentgelte um 0,2 Pf/kWh für alle Stromnetzkunden zu erhöhen - und dies, obwohl ja bereits in der neuen, ab Januar 2000 in Kraft tretenden Verbändevereinbarung zur Stromnetznutzung finanzielle Sonderregelungen für die Betreiber von dezentralen KWK-Anlagen mit Netzeinspeisung vorhanden seien.



All das würde bei industriellen oder gewerblichen Betreibern von KWK-Anlagen im Ergebnis zu der angesprochenen doppelten Benachteiligung führen, so der VIK-Geschäftsführer. Zum einen würden sie beim Strombezug durch den Aufschlag auf die Netzgebühren belastet, im Gegenzug aber von einer Unterstützung ihrer KWK-Anlagen ausgenommen.



VIK rät daher dringend, nicht diesem einseitigen Subventionsgedanken zu Lasten des Produktionsfaktors Energie am Standort Deutschland nachzugehen. Statt dessen sollten nur marktwirtschaftlich kompatible Förderinstrumente eingeführt werden, die die hart erkämpften Errungenschaften der Liberalisierung des Strommarktes nicht neutralisierten.

Quelle und Kontaktadresse:
VIK Pressekontakt: Roland Schmied, Pressesprecher Tel. 0201 / 8 10 84 - 15

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