VKU befürwortet Abschaffung der Gasspeicherumlage – jetzt Strompreise für alle senken!
(Berlin) - Das Bundeskabinett hat die Abschaffung der Gasspeicherumlage beschlossen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) befürwortet die Abschaffung der Gasspeicherumlage, mahnt jedoch Entlastungen bei den Strompreisen für alle an und macht dazu konkrete Vorschläge.
Die Abschaffung der Gasspeicherumlage ist richtig, weil sie für Entlastung bei den Energiepreisen sorgen wird. Sie ist insbesondere für die Industrie im internationalen Wettbewerb eine nationale Sonderlast gewesen und damit ein Standortnachteil. Davon profitieren allerdings nur Gaskunden. Solange die Bundesregierung die Stromsteuer nur für das produzierende Gewerbe und die Landwirtschaft senkt, gucken alle anderen Stromkunden in die Röhre. Der Ansatz, Gaspreise zu entlasten und Strompreise im Vergleich hoch besteuert zu belassen, widerspricht den Zielen der Klimaneutralität und der Unabhängigkeit von fossilen Importen aus dem Ausland. Für beides braucht unser Land mehr Stromanwendungen statt fossilem Gas. Werden nun nur die Gaspreise entlastet, sorgt das für trügerische Sicherheit bei den Gaskunden und ein böses Erwachen – z.B. mit Blick auf absehbar weiter steigende CO2-Preise.
Strompreise für alle senken!
Sinnvoller wäre, klimafreundliche Technologien generell zu fördern und auch die Strompreise für alle zu senken – auch für Privathaushalte und Mittelstand, die bisher leer ausgehen. Dazu sollte die Bundesregierung die Stromsteuer für alle auf das europarechtliche Mindestmaß absenken und halbe-halbe beim Bundeszuschuss zu den Netzentgelten machen. Erst, wenn der Bundeszuschuss zur Hälfte in die Übertragungsnetzentgelte und zur Hälfte in netzbezogenen Umlagen – dazu gehört u.a. die sog. Offshore-Netzumlage - fließt, profitieren nicht nur Großverbraucher, sondern auch der Mittelstand und private Verbraucherinnen und Verbraucher.
Kritik an Gegenfinanzierung
Kritisch ist auch, dass die Abschaffung der Gasspeicherumlage mit Mitteln des Klima- und Transformationsfonds (KTF) gegenfinanziert werden soll. Die KTF-Mittel sollten ausschließlich für Investitionen in den Umbau unserer Energieversorgung genutzt werden. Nur dann ermöglichen auch die Schulden des Sondervermögens tatsächlich zusätzliche Investitionen. Die Gegenfinanzierung sollte aus unserer Sicht über den Bundeshaushalt laufen.
Ordnungspolitische Stoppfehler vermeiden
Die vermeintliche Pflicht von Gaslieferanten zur Senkung ihrer Gaspreise ist reine Effektheischerei. Die Gasspeicherumlage ist lediglich eine von mehreren Komponenten, aus denen sich der Gaspreis zusammensetzt. Und einige der Preiskomponenten schwanken und werden perspektivisch steigen, allen voran der CO2-Preis und die Netzentgelte. Sinnvoller wäre daher stattdessen eine Pflicht zur Neukalkulation des Gaspreises und Preissenkungen dann an die Verbraucher weiterzugeben, wenn die Kosten auch tatsächlich gesunken sind.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle, Stefan Luig, Leiter(in) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Invalidenstr. 91, 10115 Berlin, Telefon: 030 58580-0