VKU begrüßt EU-Wasserrahmenrichtlinie / Wasserversorgung als Teil der Daseinsvorsorge bestätigt
(Köln) - Die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union, die voraussichtlich noch im Dezember 2000 in Kraft tritt und die innerhalb von drei Jahren in nationales Recht umzusetzen ist, wird vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) ausdrücklich begrüßt. Mit der Richtlinie soll ein umfassender, europaweit wirkender Ordnungsrahmen für den Schutz der Gewässer gesetzt werden. Der Gewässerschutz wird damit auf alle Grund- und Oberflächengewässer einschließlich des Trinkwassers ausgedehnt. "Die EU-Wasserrahmenrichtlinie ist keine Liberalisierungsrichtlinie, vergleichbar den vorausgegangenen Binnenmarktrichtlinien für Strom und Gas", wie VKU-Hauptgeschäftsführer Michael Schöneich betont. Sie bestätige vielmehr, dass Wasser keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut sei, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden müsse. Sie bestätige die nationale Bewertung der von den Kommunen getragenen Wasserversorgung als Teil der öffentlich-rechtlichen Daseinsvorsorge. Schöneich: "Wasser ist ein hochwertiges Lebensmittel, das ohne erhebliche Qualitätseinbußen nicht dem freien Wettbewerb zugänglich werden kann. Insoweit erteilt die Europäische Kommission den Forderungen nach einer Liberalisierung des Wassermarktes eine eindeutige Absage."
Auch der in Artikel 9 der Richtlinie formulierte Grundsatz, für die erbrachten Wasserdienstleistungen kostendeckende Entgelte zu erheben, wird vom VKU begrüßt. Wünschenswert wäre hier allerdings eine Klarstellung gewesen, dass die Preisbildung nicht administrativ reglementiert wird.
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Wolfgang Prangenberg
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