Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle

VKU begrüßt Solarpaket und betont Chancen der Zusammenarbeit zwischen Energieversorgern und Wohnungsunternehmen

(Berlin) - Das Bundeskabinett will am heutigen Mittwoch ein sogenanntes Solarpaket I beschließen und damit den Ausbau der Solarenergie vorantreiben.

VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing:

"Wir begrüßen das aktuelle Solarpaket, mit dem der Bau und der Betrieb von Photovoltaik erleichtert werden sollen. Durch die nun beabsichtigten Anpassungen soll ein leichterer Zugang zur lokalen Energieversorgung von Mehrfamilienhäusern als bisher ermöglicht werden. Dass hier gezielt Bürokratiehemmnisse abgebaut werden sollen, ist ein richtiger Schritt.

Aus Praxissicht sollte das im Solarpaket verankerte neue Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung jedoch auf Bestandsgebäude und kleinere Mehrfamilienhäuser begrenzt werden. Gerade in diesem Bebauungssegment kann die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ihre Stärken ausspielen.

Das aktuelle Mieterstrommodell kann aufgrund seiner Komplexität hier nur sehr schwer umgesetzt werden. Beide Modelle zielen zu Recht darauf ab, Eigentümern und Mietern die Teilhabe an der Energiewende über die Lieferung von gebäudeintegriert oder gebäudenah erzeugtem Photovoltaik-Strom zu erleichtern. Unterschiede bestehen insbesondere bei den Lieferantenpflichten und der Pflicht zur Reststromlieferung.

Positiv werten wir, dass das Mieterstrommodell im Solarpaket erweitert werden soll. So soll es zukünftig möglich sein, Mieterstrommodelle auch für Anlagen auf gewerblichen Gebäuden und Nebenanlagen wie Garagen - nicht nur auf Wohngebäuden - anzuwenden. Somit wird Dach-Photovoltaik als Bestandteil dezentraler Versorgungsmodelle vor Ort im Quartier weiter gestärkt. Dafür hatten wir uns als Verband seit langem eingesetzt.

Für Stadtwerke und kommunale Energieversorger ergeben sich durch das Solarpaket neue beziehungsweise erweiterte Geschäftsfelder, sei es als Mieterstromanbieter oder im Bereich der gemeinschaftlichen Gebäudeversorger. Hier sehen wir Potentiale für Kooperationen und engere Zusammenarbeit mit der Wohnungswirtschaft: etwa mit Wohnungsunternehmen, die ihr Gebäudeenergiemanagement auslagern wollen und eine Lösung für eine möglichst komfortable Umsetzung suchen.

Wichtig ist auch, dass der Netzbetreiber Kenntnis von allen installierten Anlagen erhält, da er für die Netzsicherheit des Verteilnetzes verantwortlich ist."

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle Alexander Hauk, Pressesprecher Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-0, Fax: (030) 58580-100

(mw)

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