VKU fordert faire Strompreisentlastung für alle durch Aufteilung bei Netzentgelt-Zuschüssen
(Berlin) - Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) unterstützt das Ziel der Strompreisentlastung. Der Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzengelten kann laut VKU aber nur ein erster Schritt sein. „Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, eine Entlastung für alle, wird damit nicht erreicht“, mahnt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Es sei deshalb richtig, dass die Bundesregierung ab 2027 auch einen Zuschuss zur sog. Offshore-Netzumlage in den Blick nimmt. Damit eine spürbare und nachhaltige Kostenentlastung auch bei Mittelstand und Privathaushalten gleichmäßig ankommt, sollten aus Sicht des VKU auch Bundeszuschüsse zu den sogenannten netzseitigen Umlagen – die bundesweit einheitlich erhoben werden – vorgesehen werden. „Auch wenn es noch nicht im aktuellen Gesetzentwurf steht, ist es ein positives Signal, dass die Bundesregierung prüft, ab 2027 die Offshore-Netzumlage zu bezuschussen. Dafür setzen wir uns seit Monaten ein und haben unsere Argumente bereits im März mit einem Gutachten untermauert“, so Liebing.
Zuschüsse zu den netzbezogenen Umlagen würden nach VKU-Angaben vorrangig bei Haushalten, Handwerk, Kleingewerbe, Krankenhäusern und Schulen Entlastungen in bundesweit einheitlicher Höhe bewirken. Liebing schlägt deshalb vor, den Bundeszuschuss zu teilen: „Durch eine Aufteilung des für die kommenden vier Jahre vorgesehenen Bundeszuschusses in Höhe von 6,5 Milliarden Euro auf Übertragungsnetzentgelte einerseits und netzseitige Umlagen andererseits würden sowohl Großverbraucher als auch kleine und mittlere Verbraucher profitieren.” Zu den Auswirkungen der Zuschussverteilung hatte der VKU gemeinsam mit dem ZVEI im Frühjahr ein Gutachten mit Vorschlägen vorgelegt. Liebing: „Es ist richtig und mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit wichtig, dass die Bundesregierung Stromkunden mit Zuschüssen bei den Netzentgelten entlasten will. Mit einem Anteil von rund 30 Prozent an den Stromkosten sind die Netzentgelte ein wirksamer Hebel.“
Damit die Entlastung planmäßig erfolgen kann, müssen die erforderlichen gesetzlichen Beschlüsse im September bis spätestens Anfang Oktober gefasst werden. Nur so ist es den Netzbetreibern möglich, den Zuschuss ab dem 1. Januar 2026 mindernd in die Netzentgelte einzubeziehen. „Die kommunalen Unternehmen brauchen Verlässlichkeit. Was jetzt im Kabinett im Gesetzentwurf beschlossen wird, muss auch später im Haushalt umgesetzt werden.“ Die Unternehmen sind gebrannte Kinder. Das Desaster der 5,5 Milliarden Euro Bundeszuschuss, die erst versprochen und dann wegen des Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds vor zwei Jahren wieder kassiert wurden, darf sich nicht wiederholen“, so Liebing.
Gesetzentwurf zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes
Außerdem hat das Kabinett den Gesetzentwurf zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes beschlossen, mit dem das stromintensive Unternehmen die Land- und Forstwirtschaft entlastet werden sollen. „Die generelle Absenkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestmaß bleibt – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen – ein wichtiges Ziel. Wenn die Strompreise zu hoch sind, sollte der Staat sich nicht mit übermäßig hohen Steuern am Preisauftrieb beteiligen. Wenn es jetzt nicht gelingt, diese Entlastung umzusetzen, müssen in Zukunft dafür die Spielräume erarbeitet werden. Das würde alle Verbraucherinnen und Verbraucher unmittelbar entlasten – unabhängig von regionalen Unterschieden bei den Netzentgelten“, so Liebing. Es sei ein Fehler die Gaspreise zu reduzieren, die Strompreise aber nur teilweise. Dieses Vorgehen setze widersprüchliche Signale.
„Zumindest aber muss die geplante Streichung der Steuerbefreiung für in großen Anlagen erzeugten Strom aus Klär-, Faulgas oder Biomasse in der Weise kompensiert werden, dass auch hier eine Entlastung auf den europäischen Mindeststeuersatz eingeführt wird. Zudem müssen die bestehenden und sachlich nicht zu rechtfertigenden Einschränkungen bei der Geltendmachung der Begünstigung für Strom, der zur Wärmeerzeugung und -verteilung entnommen wird, beseitigt werden“, so Liebing. „Schließlich soll das Gesetz Steuererleichterungen bringen. Da passen nicht im Schlepptau versteckte Steuererhöhungen.“ Die Beibehaltung der Stromsteuerbefreiung für kleine Anlagen, wie es der VKU gefordert hatte, ist richtig, aber nicht ausreichend.
Berichtspflichten nach dem nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Das Kabinett hat zudem die Abschaffung der Berichtspflichten nach dem nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie eine wirtschaftsfreundliche Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) beschlossen. „Völlig unstrittig bleibt, dass die Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen für die Kommunen und ihre Unternehmen einen zentralen Stellenwert hat. Kommunale Unternehmen stehen für Verantwortung, das gilt sowohl für die Nachhaltigkeitsberichterstattung als auch für das Lieferkettengesetz. Wir setzen uns für Transparenz und bürokratiearme Regeln ein, die Betriebe nicht überlasten und begrüßen die geplanten Vereinfachungen“, so Liebing.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD-Richtlinie sei ein Instrument ausschließlich für große Unternehmen. So sieht es auch die EU-Richtlinie vor. Für kleinere Unternehmen seien die sehr komplexen Vorgaben weder geeignet noch verhältnismäßig. „Die kommunalen Unternehmen wollen in Nachhaltigkeit investieren, statt Zeit mit der Erstellung von Berichten zu verlieren, die für sie keinen Mehrwert haben“, so Liebing.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle, Alexander Hauk, Pressesprecher(in), Invalidenstr. 91, 10115 Berlin, Telefon: 030 58580-0
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