Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle

VKU kritisiert Energie- und Stromsteuergesetzesentwurf – Entlastung bei Strom fehlt, Fernwärme und Abwasser würden teurer

(Berlin) - Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat seinen Entwurf zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes in die Verbändeanhörung geschickt. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) lobt zwar einzelne Verbesserungen, kritisiert jedoch, dass die Stromsteuer nicht für Mittelstand und Verbraucher gesenkt und Steuerbefreiungen gestrichen werden. Fernwärme und Abwasser drohen mit den neuen Regeln sogar teurer für Verbraucherinnen und Verbraucher als bisher zu werden.

Weil jeder mal aufs Klo muss: Steuererleichterung für Klärgase beibehalten

Das BMF will bestehende Steuererleichterungen für Klär-, Deponie- und Biogase laut Entwurf streichen. Das betrifft all jene Kläranlagen, die mehr als 2 Megawatt verstromen. An diese größeren Kläranlagen sind tendenziell auch deutlich mehr Haushalte und Betriebe angeschlossen. Weil in diesen Fällen die Stromsteuer auch in der energieintensiven Abwasserentsorgung fällig würde, würden die Abwassergebühren der Bürgerinnen und Bürger sowie der lokalen Wirtschaft in den Orten steigen. Der tägliche Gang zur Toilette oder unter die Dusche würde dort teurer.

Für die Abwasserentsorger in den betroffenen Regionen vervierfacht sich damit die Steuerlast, was vor Ort die Gebühren entsprechend deutlich erhöhen würden. Hinzu kommt, dass Klärgasverstromung bislang sogar politisch gewollt war: Schließlich ist der Rohstoff biologisch und die Emissionen sind unvermeidbar, weil sie bei der sicheren Entsorgung von Abwässern zum Schutz unserer Gesundheit entstehen. Aus gutem Grund gilt Klärgas daher bislang als erneuerbare Energie und sinnvoller Baustein auf dem Weg zur klimaneutralen Kläranlage.

Das Bundesfinanzministerium verstärkt damit den Effekt der ohnehin steigenden Belastungen für die Gebührenzahler. Grund ist die Wechselwirkung mit der bis 2027 anstehenden Umsetzung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) in deutsches Recht. Die Richtlinie schafft zahlreiche neue Pflichten für die kommunalen Abwasserentsorger, mit denen die Gebühren ohnehin steigen werden. Besonders kostspielig ist die Pflicht, ca. 600 Kläranlagen mit einer zusätzlichen, energieintensiven vierten Reinigungsstufe auszustatten, wodurch der Energiebedarf einer Kläranlage um 30 Prozent nach oben geschraubt wird.

Zwar sieht die Richtlinie vor, dass Pharma- und Kosmetik-Industrie als Verursacher einen Großteil der Investitionskosten zahlen müssen. Doch 20 Prozent dieser Kosten müssen die Bürgerinnen und Bürger sowie die mittelständische Wirtschaft finanzieren. Zugleich werden Betreiber durch KARL verpflichtet, den Energiebedarf weitestgehend durch eigene Stromerzeugung zu decken – auf Klärgas, das bei der Abwasserentsorgung ohnehin entsteht und daher direkt als Energie für den Betrieb der Anlage genutzt werden kann, würde mit der neuen Regel die Stromsteuer in vollem Umfang anfallen. Deswegen würde das Streichen der Steuerbefreiung den Effekt steigender Gebühren für Abwasser in den betroffenen Orten nochmals deutlich verstärken.

Stromsteuer für alle senken – auch für Mittelstand und Verbraucher!

Das BMF hält zudem daran fest, dass die Stromsteuer nur für das produzierende Gewerbe auf das europäische Mindestmaß gesenkt wird. Das ist richtig, um die Industrie bei den Strompreisen zu entlasten und die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Sinnvoller wäre es jedoch, die Stromsteuer für alle zu senken und damit auch Privathaushalte und den Mittelstand bei den Strompreisen zu entlasten. Insbesondere, da auch mittelständische Unternehmen sich ebenfalls als Hidden Champions auf den Weltmärkten behaupten müssen.

Steuererleichterungen auch für Fernwärme und Wärmepumpen

Richtig ist, dass Stromspeicher und Elektromobilität künftig von der Stromsteuer befreit werden. Mit dieser Entlastung verbessert der Referentenentwurf den Status Quo. Sinnvoll wäre, diese Regelung auch auf Strom auszuweiten, der für die Erzeugung von Wärme genutzt wird – zum Beispiel in (Groß-)Wärmepumpen. Eine solche Steuererleichterung würde auch die Wärmewende unterstützen. Zugleich drohen an anderer Stelle höhere Preise für Fernwärme. Denn das BMF will laut Entwurf künftig etwaige Verluste im Wärmenetz nicht mehr erstatten – bzw. nur noch ausnahmsweise und mit erheblichem bürokratischem Aufwand.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle, Stefan Luig, Leiter(in) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Invalidenstr. 91, 10115 Berlin, Telefon: 030 58580-0

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