Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle

VKU zu Regulierung der Wasserstoffnetze und zum Schnellladegesetz

(Berlin) - Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht sowie den Entwurf des Schnellladegesetzes verabschiedet. Dazu sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing:

"Eine zwingende Voraussetzung für den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft in Deutschland ist die Regulierung der Wasserstoffnetze. Für das Vorankommen des diesbezüglichen politischen Prozesses und für einen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens noch in dieser Legislaturperiode, war der heutige Kabinettsbeschluss zum EnWG daher wichtig.

Allerdings geht der Regierungsentwurf nach wie vor den falschen Weg. Auch wenn die spezifische Regulierung für reine Wasserstoffnetze nur übergangsweise gelten soll, wäre es sinnvoller gewesen, von Anfang an einen ganzheitlichen Ansatz zu verfolgen. Hier wäre es mit wenig regulatorischen Aufwand möglich, die bestehende und gut eingespielte Regulierung der Erdgasnetze auch auf Wasserstoffnetze zu übertragen. Eine Erweiterung des Gasbegriffs, der auch Wasserstoff und Biogas abdecken würde, hätte dazu gereicht. Dieser Ansatz ist im Übrigen auch der richtige, um die Transformation der Gasnetze und die Dekarbonisierung der Gasversorgung insgesamt voranzubringen. Er hätte zudem für langfristige Planungssicherheit auch bei den Gasnetzbetreibern gesorgt. Wir werben daher im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens dafür, dass hier die richtigen Weichen gestellt werden.

Mit Blick auf die Elektromobilität lässt sich sagen: Diese Woche ist eine gute Woche. Sowohl mit Schnellladegesetz als auch mit der Einigung beim Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) werden zwei wesentliche Rahmensetzungen für den Ausbau der Ladeinfrastruktur auf den Weg gebracht. Ein Wehrmutstropfen bleibt allerdings: Im Schnellladegesetz wird die Klärung zahlreicher Detailfragen in künftige Verordnungen verschoben. Auf diese Details wird es am Ende aber ankommen. Daher müssen die Verordnungen schnell erarbeitet werden. Vor allem müssen sie aber auch ermöglichen, dass Stadtwerke am Schnelladeprogramm teilhaben können. Das Programm muss so gestrickt werden, dass wir tatsächlichen Wettbewerb in den Ausschreibungen haben und nicht nur einzelne große Player mitspielen können.”

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) Alexander Sewohl, stellv. Abteilungsleiter Public Affairs und Kommunikation Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-0, Fax: (030) 58580-100

(ds)

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