Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle

VKU zum Gebäudeenergiegesetz: Was lange währt, wird endlich gut

(Berlin) - Heute will der Bundestag das Gebäudeenergiegesetz (GEG) inklusive der Regelungen zu Windenergieabständen sowie zur Aufhebung des PV-Ausbaudeckels beschließen. Dazu sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing:

"Was lange währt, wird endlich gut. Für den heute geplanten Beschluss des Gebäudeenergiegesetzes gilt das in besonderer Weise. Denn damit neigt sich nicht nur das über mehrere Jahre dauernde Gesetzgebungsverfahren zur Gebäudeenergie einem positiven Ende zu, sondern es werden auch lange strittigen Fragen des Ausbaus der Erneuerbaren Energien endlich gelöst.

Gerade für die zuletzt in den Gesetzentwurf aufgenommene Aufhebung des 52-GW-PV-Deckels war es allerhöchste Eisenbahn. Mit dem heutigen Bundestagsbeschluss wird nun auch die Debatte um bundesweite pauschale Abstandsregelungen für die Windenergie beendet. Damit werden zwei Bremsklötze für den EE-Ausbau entfernt, die in der Vergangenheit für erhebliche Verunsicherung in der Branche gesorgt haben. Jetzt kommt es zum einen darauf an, dass die Länder mit der Regelung verantwortungsvoll umgehen und dass wir den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien zügig voranbringen.

Das Gebäudeenergiegesetz selbst enthält Regelungen, die kommunalen Unternehmen neue Möglichkeiten bei der Wärmewende einräumen. So etwa wird im Gesetz erstmalig die Grundlage geschaffen werden, um Anforderungen an eine effiziente und nachhaltige Wärmeversorgung von Gebäuden in Form von Quartierslösungen zu erfüllen. Damit wird der Blick vom Einzelgebäude auf das Quartier gerichtet. Durch diesen ganzheitlichen Ansatz können neue Potenziale bei der lokalen Umsetzung der Energiewende gehoben werden. Gut ist auch, dass der Gesetzentwurf eine vernünftige Regelung zu den sogenannten Primärenergiefaktoren enthält. Frühere Entwürfe sahen eine Vorschrift vor, die für den aktuell erforderlichen Ausbau der Wärmenetze äußerst problematisch gewesen wäre. Hiervon ist die Politik richtigerweise abgerückt.

Aus VKU-Sicht ist auch die Einführung einer anlassbezogenen, verpflichtenden Energieberatung ein richtiger Ansatz. Nur wer über den energetischen Zustand seines Hauses Bescheid weiß, kann eine sachgerechte Entscheidung über die unterschiedlichen Sanierungsansätze treffen. Ob der Ansatz, dass eine Energieberatung nur dann obligatorisch ist, wenn auch vor Ort ein kostenfreies Angebot dafür vorhanden ist, der Sache dient, bleibt abzuwarten. Aus Sicht des VKU muss zeitnah evaluiert werden, inwieweit die Regelung ausreichend Anreize bietet, die ambitionierten Dekarbonierungsziele der Bundesregierung im Gebäudebereich voranzubringen."

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) Alexander Sewohl, stellv. Abteilungsleiter Public Affairs und Kommunikation Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-0, Fax: (030) 58580-100

(ds)

NEWS TEILEN: