Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle

VKU zum Kohleausstiegsgesetz und Strukturstärkungsgesetz: Beschluss ist kein Grund, sich zurückzulehnen

(Berlin) - Heute wollen Bundestag und Bundesrat sowohl das Kohleausstiegsgesetz als auch das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen beschließen. Damit geht ein über zwei Jahre dauernder politischer Prozess zum Kohleausstieg in Deutschland in die Finalrunde. Dazu sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing:

"Hier wurde ein Stück Geschichte geschrieben: Beginnend mit der Kohlekommission, in der auch der VKU vertreten war, über die verschiedenen Gesetzentwürfe der Bundesregierung bis hin zu den wichtigen letzten Änderungen der Parlamentarier vor allem im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung und der Steinkohle. Es ist gut, dass die Gesetze noch vor der Sommerpause ihren Abschluss gefunden haben. Damit wird Klarheit und Planungssicherheit für die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen und Unternehmen geschaffen.

Allerdings ist der Beschluss morgen kein Grund für das energiepolitische Berlin sich für den Rest der Legislaturperiode zurückzulehnen. Mit dem Kohleausstieg stellen sich für Politik und Branche, zahlreiche Herausforderungen, die zeitnah bewältigt werden müssen. Denn klar ist: Kein Ausstieg ohne Einstieg. Um Klimaziele, Versorgungssicherheit bei Strom und Wärme sowie die Bezahlbarkeit der Energieversorgung in Einklang miteinander zu bringen, müssen weitere wichtige Maßnahmen zügig auf den Weg gebracht und umgesetzt werden.
Die Verbesserungen im KWKG sind hierbei ein guter Anfang. Wichtig ist in diesem Kontext, dass die geplante zusätzliche Förderung für erneuerbare Wärme wie angekündigt noch in 2020 auf den Weg gebracht wird. Das nächste große Gesetzesverfahren, das jetzt fast nahtlos an das Kohleausstiegsgesetz anschließen muss, ist die anstehende EEG-Novelle. Sie muss dazu genutzt werden, den Ausbau der Erneuerbaren Energien auf Zielkurs 2030 zu bringen. Zentrale Aspekte sind dabei zwischen Bund und Ländern abgestimmte Ausbaupfade für Wind, Photovoltaik und Co. hin zu 65-Prozent-EE, die Rahmenbedingungen für den Mieterstrom zu verbessern sowie ein vernünftiges Modell für die Beteiligung der Kommunen und ihrer Bürger an der Wertschöpfung des EE-Ausbaus zu schaffen.

Der stärkste Erneuerbaren-Ausbau bringt nichts, wenn nicht das entsprechende Stromnetz vorhanden ist. Mit zunehmendem Anteil der Erneuerbaren an der Stromversorgung steigt auch die Bedeutung der Verteilnetze weiter an. Bereits heute sind fast alle Erneuerbare Energien-Anlagen an die Spannungsebenen des Verteilnetzes angeschlossen. Damit die Verteilnetzbetreiber auch den weiter steigenden Anteil erneuerbaren Stroms in die Netze integrieren können, braucht es leistungsfähige und intelligente Netze. Dazu passend muss die sogenannte Anreizregulierung, die die Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber regelt und die Ende dieses Jahres novelliert wird, zukunftsfest ausgestaltet werden.

Netzausbau und EE-Ausbau gibt es nicht zum Nulltarif. Die Strompreisentwicklung der letzten Jahre zeigt jedoch, dass das bestehende System der Abgaben und Umlagen im Strombereich an seine Grenze gelangt ist. Wir müssen daher die Finanzierung der Energiewende auf neue Beine stellen. Die Einführung einer CO2-Bepeisung sowie die damit verbundene Entlastung bei der EEG-Umlage waren wichtige erste Schritte dazu. Aus VKU-Sicht wäre es jedoch zielführend, eine sektorübergreifende CO2-Bepreisung einzuführen, eingebettet in eine grundlegende Reform des Abgabe- und Umlagesystems. Diese Neuausrichtung würde eine stärkere Lenkungswirkung in Richtung klimafreundlicher Technologien in allen Sektoren entfalten, für Entlastungen beim Strompreis sorgen sowie Sektorenkopplung sowie Flexibilitätsoptionen mehr anreizen. Auch dieses umfassende Projekt sollte noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden.”

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) Pressestelle Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-0, Fax: (030) 58580-100

(tr)

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