Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle

VKU zur Genehmigung der Förderung energieeffiziente Wärmenetze durch EU Kommission

(Berlin) - Die EU-Kommission hat gestern die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) beihilferechtlich genehmigt, sodass die Richtlinie wie geplant Mitte September in Kraft treten kann. Das begrüßt der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) als ersten wichtigen Schritt und fordert die Bundesregierung auf, nun nachzuziehen. Dazu Ingbert Liebing, VKU-Hauptgeschäftsführer (VKU):

"Endlich gibt die EU Kommission grünes Licht: Die beihilferechtliche Genehmigung der BEW ist ein erster, großer Schritt für die kommunale Wärmewende und gerade in diesen Zeiten ein gutes Signal. Schließlich ist der Aus- und Umbau der Wärmenetze notwendig, um die Klimaziele zu erreichen und zugleich unabhängiger von russischem Gas in der Wärmeversorgung zu werden.

Lange mussten Stadtwerke und kommunale Wärmenetzbetreiber ihre fertigen Pläne für die Transformation ihrer Wärmenetzsysteme in den Schubladen lagern, nun bekommen sie aus Brüssel die nötigen Planungs- und Investitionssicherheit. Brüssel hat nun den Weg freigemacht- jetzt sollte Berlin keine weitere Zeit verlieren und nachziehen.

Umso wichtiger ist, dass die Bundesregierung nun schnellstmöglich die weiteren notwendigen Schritte geht: Das BEW braucht langfristig eine deutlich bessere finanzielle Ausstattung.

Hierzu sind nach unseren Einschätzungen im Hochlauf Mittel in Höhe von zwei bis drei Milliarden Euro pro Jahr erforderlich - also deutlich mehr als die bislang veranschlagten Fördersummen. Des Weiteren sollte die Bundesregierung neben verbesserten Bedingungen für KWK-Anlagen mit ordnungs- und planungsrechtlichen Instrumenten flankieren, indem sie die Wärmelieferverordnung novelliert und die geplante, flächendeckende kommunale Wärmeplanung technologieneutral ausgestaltet."

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle Pressestelle Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-0, Fax: (030) 58580-100

(mw)

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