Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle

VKU zur Kraftwerkebereithaltungsgesetz

(Berlin) - Heute findet im Deutschen Bundestag die Erste Lesung zum sogenannten Kraftwerkebereithaltungsgesetz statt. Kurz darauf führt der Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie eine Anhörung zu diesem Gesetzentwurf durch. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing, der als Sachverständiger daran teilnimmt, macht bei der Anhörung deutlich:

"Die aktuelle Lage bei der Gasversorgung ist hochdynamisch. Sie ist äußerst ernst und stellt Politik, Gesellschaft und Wirtschaft vor bisher unbekannte Herausforderungen. Deswegen ist es richtig, dass Bundesregierung und Gesetzgeber jetzt zahlreiche Maßnahmen auf den Weg bringen, um sicher auf eine weitere Verschärfung der Krise vorzubereiten. Den Verbrauch von Gas dort, wo es machbar erscheint, so schnell wie möglich zu reduzieren, ist grundsätzlich der richtige Ansatz.

Dennoch müssen wir uns immer wieder vergegenwärtigen: Bei den meisten der beschlossenen Instrumenten wie etwa das novellierte Energiesicherungsgesetz handelt es sich um Kriseninstrumente, die klar auf die Krise begrenzt werden müssen. Wir müssen immer genau zwischen Nutzen und langfristigen negativen Auswirkungen abwägen. Das gilt insbesondere für das Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz, über das derzeit der Bundestag berät.

Hier zeigt sich deutlich: Zwar wünscht sich niemand die Rückkehr von Kohlekraftwerken, die bereits nicht mehr am Markt sind. Diese Maßnahme ist jedoch notwendig, um den Gasverbrauch im Stromsektor zu reduzieren. Deswegen geht das Gesetz diesbezüglich, ungeachtet einiger Details, den richtigen Weg.

Ein Irrweg ist allerdings die Pönalisierung der Gasverstromung. Diese ist nicht notwendig und richtet bei den Betreibern großen wirtschaftlichen Schaden an. Sie könnte in ihren Auswirkungen zudem zu einer Hypothek für die Energiewende werden. Denn klar ist: Wir werden trotz der gegenwärtigen Krise neue Gaskraftwerke und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) als Transformationskraftwerke. Denn sie werden später auf die Verwendung von Wasserstoff oder anderen klimaneutralen Gasen umgestellt. Zur Absicherung der volatilen Erneuerbaren Energien und damit für die Energiewende sind sie unverzichtbar. Die geplanten Eingriffe in die Gasverstromung würden dagegen Investoren in neue Gaskraftwerke erheblich verunsichern.

Aber auch kurzfristig hat die Pönalisierung von KWK-Anlagen erhebliche negative Auswirkungen vor allem auf die Fernwärmeversorgung. Kommt sie zum Einsatz, wird sie zu erheblichen Zusatzkosten bei der Fernwärmeerzeugung führen. Diese müssen am Ende von den Kundinnen und Kunden getragen werden. Bei sowieso schon erheblich steigenden Energiekosten kann diese zusätzliche Belastung der Bürgerinnen und Bürger niemand wollen. Zudem ist auch in technischer Sicht fraglich, ob eine sichere Wärmeversorgung aufrechterhalten werden kann.

Die temporäre Rückkehr der Kohle ist daher ausreichend, um die Gasverstromung am Markt zu verdrängen, so die Einspeicherung von Gas zu ermöglichen und vor allem zur Stabilisierung der Versorgungssicherheit und Dämpfung von Auswirkungen auf den Strommarkt beizutragen, ohne negative Folgen für die Fernwärmeversorgung."

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) Alexander Sewohl, stellv. Abteilungsleiter Public Affairs und Kommunikation Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-0, Fax: (030) 58580-100

(sf)

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