Pressemitteilung | (vnw) Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.

VNW-Direktor Andreas Breitner zu den Baugenehmigungen im Jahr 2021: Die guten Zahlen dürfen nicht über die Herausforderungen hinwegtäuschen

(Hamburg) - Im Jahr 2021 hat Hamburg den Neubau von 10.207 Wohneinheiten genehmigt. Auch unter den schwierigen Bedingungen des Pandemie-Jahres sei damit die selbst gesetzte Zielmarke von jährlich 10.000 genehmigten Wohneinheiten übertroffen worden, teilte die Stadtentwicklungsbehörde am Mittwoch mit.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

"In der Krise zeigt sich, ob eine Verwaltung wirklich gut funktioniert. Angesichts der Corona-Pandemie in den vergangenen beiden Jahren sind die am Mittwoch veröffentlichten Zahlen ein gutes Ergebnis. Sie machen deutlich: Hamburg arbeitet mit und nicht gegen die Wohnungswirtschaft und schafft damit ein Investitionsklima, das die Errichtung bezahlbaren Wohnraums erleichtert und die Lage auf dem Wohnungsmarkt entspannt.

Dass die Genehmigungszahlen im Vergleich zum vergangenen Jahr um 200 Wohnungen gestiegen sind, ist Ausdruck erfolgreicher Wohnungsbaupolitik, darf aber nicht über die Herausforderungen, die vor uns stehen, hinwegtäuschen. Inzwischen werden von den Bezirken vor allem Grundstücke angeboten, die komplizierter zu bebauen sind. Das erfordert mehr Aufwand - bei den Unternehmen und bei den Behörden. Derzeit ist zudem das Angebot städtischer Flächen für den Wohnungsbau gering.

Zudem trifft der massive Anstieg der Baukosten vor allem die Vermieter, die bezahlbare Wohnungen anbieten. Sie können Preissteigerungen nicht ohne Weiteres an ihre Mieterinnen und Mieter weitergeben und sind im schlimmsten Fall gezwungen, auf den Bau von Wohnungen zu verzichten. Ferner wirken sich die Herausforderungen des Klimaschutzes unmittelbar auf die Entwicklung der Baukosten aus. Oberstes Ziel ist aber, dass die Projekte und damit die Mieten bezahlbar bleiben.

Ganz oben auf der Tagesordnung bleibt die Entbürokratisierung der Baugenehmigungsverfahren. Die Entschlackung der Bauordnung gehört genauso dazu wie die Idee, dass ein Wohngebäude, dessen Bau in einem Hamburger Bezirk bereits genehmigt wurde, in einem anderen Bezirk nicht noch einmal beantragt werden muss."

Quelle und Kontaktadresse:
(vnw) Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. Pressestelle Tangstedter Landstr. 83, 22415 Hamburg Telefon: (040) 520110, Fax: (040) 52011201

(mn)

NEWS TEILEN: