Pressemitteilung | Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB)

VÖB befürchtet weitere Bürokratisierung der Geldwäschebekämpfung

(Berlin) – Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, hat die am 07. Juni vom Europäischen Rat der Wirtschafts- und Finanzminister (ECOFIN) verabschiedete 3. EU-Geldwäscherichtlinie scharf kritisiert. Der Verband sieht in den neuen EU-Vorgaben einen erheblichen administrativen Mehraufwand für Banken und damit deutlich höhere Kosten gegenüber dem schon heute in Deutschland praktizierten hohen Standard der Geldwäschebekämpfung. Zwar gehe der risikobasierte Ansatz der neuen Regeln gegen Geldwäsche grundsätzlich in die richtige Richtung. Jedoch fehlten in der Richtlinie klare Eingrenzungen, z. B. bei den speziellen Überwachungspflichten politisch exponierter Personen (PEP), die jetzt erst im Zuge der nationalen Umsetzung geschaffen werden müssten.

Besondere Probleme erwartet der VÖB bei der Identifizierung und Verifizierung der wirtschaftlichen Eigentümer nicht-börsennotierter Aktiengesellschaften. Insbesondere gebe es keine aktualisierten Handels- und Beteiligungsregister über Unternehmen in der EU, anhand derer die neuen Pflichten der Richtlinie erfüllt werden können. Die Problemlage verschärfe sich noch, wenn die tatsächlichen wirtschaftlichen Eigentümer in Drittstaaten residierten. Dann könne der für die Identifizierung erforderliche administrative und kostenmäßige Mehraufwand gerade bei kleineren Banken zu unvertretbaren Belastungen führen.

Insgesamt sieht der VÖB in der Richtlinie zahlreiche Schwachstellen, die Ungleichheiten in der Aufsichtspraxis der EU-Mitgliedstaaten zementieren, dem Harmonisierungsziel entgegenwirken und im jeweiligen nationalen Recht zu Wettbewerbsverzerrungen im EU-Binnenmarkt führen können. Der Verband erwartet, dass der deutsche Gesetzgeber die strukturellen Schwächen des EU-Regelwerks bei der nationalen Umsetzung korrigiert und im Ergebnis zu einer ausgewogenen Implementierung der Vorschriften unter Zuhilfenahme sinnvoller risikoadäquater Eingrenzungen gelangt, die den Aufwand der Banken auf ein erträgliches Maß begrenzt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB) Postfach 11 02 72, 10832 Berlin Telefon: 030/81920, Telefax: 030/8192222

NEWS TEILEN: