VÖB lehnt zentrale EU-Finanzaufsicht ab
(Berlin) – Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, unterstützt die Deutsche Bundesbank bei ihrer klaren Ablehnung einer zentralen Finanzaufsichtsbehörde in der Europäischen Union. VÖB-Hauptge-schäftsführer Karl-Heinz Boos hält diesen vor allem von privaten Großbanken unterbreiteten Vorschlag für grundlegend verfehlt. Auch in Zukunft müsse die mit Einzelbefugnissen ausgestattete Finanzaufsicht auf nationaler Ebene wahrgenommen werden.
„Deutschland hat mit der von Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und Deutscher Bundesbank gemeinsam wahrgenommenen Bankenaufsicht sehr gute Erfahrungen gemacht. Der im internationalen Vergleich hohe Aufsichtsstandard ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal des Bankenstandortes Deutschland. BaFin und Bundesbank haben eine langjährige, detaillierte Kenntnis des deutschen Bankenmarktes sowie die für die Ausübung der Aufsicht notwendige Orts- und Sachnähe, die eine zentrale EU-Aufsichtsbehörde naturgemäß nicht hätte“, sagte Boos heute in Berlin. Eine „Sozialisierung“ der Aufsichtskosten und damit eine Verlagerung der Aufsichtsrisiken auf eine EU-Institution dürfe es nicht geben.
Gegen die „Europäisierung“ der Finanzaufsicht spreche zudem, dass in der EU weder ein einheitliches Aufsichts-, Verwaltungs- und Vollstreckungsrecht noch ein Rechtsschutzsystem vorhanden sei, ohne die eine europäische Aufsichtsbehörde ihren Aufgaben nicht nachkommen könne.
Viel besser sei es daher, so Boos, das intensive Netzwerk der Zusammenarbeit der europäischen Aufseher, das sich in den letzten Jahren entwickelt habe, auf EU-Ebene weiter zu entwickeln und zu institutionalisieren. Dies würde letztlich auch den Interessen der grenzüberschreitend tätigen Banken entgegenkommen.
Der VÖB sieht in dem Vorstoß der privaten Banken einen Denkfehler insofern, als eine wie auch immer geartete europäische Aufsichtsbehörde die nationale Bankenaufsicht nicht substituieren könnte. „Auf ihre originären, alle Banken mit Sitz in Deutschland erfassenden Aufsichtsbefugnisse kann und wird eine Aufsichtsbehörde nicht verzichten“, sagte Boos. Im übrigen werde von den Befürwortern einer EU-Bankaufsichtsbehörde übersehen, dass eine Vielzahl kreditwirtschaftlicher und bankstatistischer Meldeerfordernisse auf nationalen Reglungen beruhe, die bislang noch nicht als auf EU-Ebene harmionisierungsfähig angesehen worden seien.
Die Auflösung nationaler Aufsichtszuständigkeiten und bankaufsichtlicher Einzelbefugnisse stehe, weil die Mehrzahl der deutschen Kreditinstitute regional oder national tätig seien und daher von nationalen Behörden beaufsichtigt werden müssten, ohnehin nicht zur Diskussion. Insofern würde eine zusätzliche europäische Aufsicht den für grenzüberschreitend tätige Banken entstehenden Aufwand erheblich steigern. Der vermeintliche Vorteil einer zentralen Aufsichtsbehörde würde sich ins Gegenteil verkehren und letztendlich nicht weniger sondern deutlich mehr Melde- und Verwaltungsaufwand bei den Banken erzeugen
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB)
Postfach 11 02 72, 10832 Berlin
Telefon: 030/81920, Telefax: 030/8192222
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