Pressemitteilung | Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB)

VÖB warnt vor Kontrollmitteilungen durch die Hintertür

(Berlin) - Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, lehnt Teile des neu vorgelegten Entwurfs des Steueränderungsgesetzes 2003 ab, in dem Banken verpflichtet werden sollen, ihren Kunden eine umfassende Bescheinigung über Einkünfte aus Kapitalvermögen und privaten Veräußerungsgeschäften zu liefern.

„Es ist zu befürchten, dass die Finanzverwaltung künftig die Vorlage dieser Bescheinigungen von den Kapitalanlegern verlangen wird, um in großem Umfang Kontrollen durchzuführen“, so Hauptgeschäftsführer Karl-Heinz Boos. Dabei sei es zur Zeit faktisch unmöglich, die von der Finanzverwaltung geforderten Angaben für den Steuerpflichtigen in einem Formular zusammenzustellen. Dieses Vorhaben sei bekanntlich als Teil des Steuervergünstigungsabbaugesetzes bereits im März d. J. im Bundesrat gescheitert. Zahlreiche Fragen bei der Besteuerung privater Veräußerungsgewinne seien bis zum heutigen Tage ungeklärt, die rechtssichere Angabe konkreter Verluste und Gewinne aus solchen Geschäften zum Zweck der Steuererklärung sei daher unmöglich. Deshalb würden Veräußerungsgewinne für die Anleger in den Bescheinigungen der Banken bislang auch nicht ausgewiesen. Die Vorstellungen der Finanzverwaltung würden letztlich zu unnötigem Bürokratieaufwand führen.

Nach der Gesetzesbegründung solle zwar mit dieser neuen Verpflichtung der Banken ein Beitrag zur Steuervereinfachung erfolgen. „Eine Steuervereinfachung kann aber nur durch die schon seit langem geforderte Hinwendung zu einem einfachen und transparenten Steuerrecht gelingen“, so Karl-Heinz Boos am 23. Juli in Berlin. Der VÖB fordert daher eine umfassende Änderung der Besteuerung aller Kapitalanlagen, die unter Einbeziehung von Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen zu einem nachvollziehbaren Steuerrecht mit attraktiven Steuersätzen führt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. ( VÖB ) Lennéstr. 17, 10785 Berlin Telefon: 030/81920, Telefax: 030/8192222

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