Pressemitteilung | [vdav] - Verband Deutscher Auskunfts- und Verzeichnismedien e.V.

Voice-over-IP ist keine Bedrohung für die Verzeichnismedien-Branche

(Düsseldorf) - Eine Anhörung bei der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP) in Bonn am vergangenen Dienstag (30.11.2004) machte die derzeitige Marschrichtung der Behörde klar: keine Änderung bei der Zuteilung von Ortsnetzrufnummern, auch wenn demnächst nicht nur klassische Carrier wie die Telekom oder Arcor, sondern auch Internet-Provider wie AOL oder freenet das Telefonieren übers Internet ermöglichen und Rufnummern dafür vergeben.

Nach Meinung der RegTP haben VoIP-Dienste das Potential, den Markt für Telefondienste erheblich zu verändern. Einiges spreche gar dafür, dass diese neuen Dienste den klassischen Telefondienst zumindest teilweise ersetzen können. Die Frage des Zugangs zu geeigneten Rufnummernressourcen sei hierbei von zentraler Bedeutung. Abhängig vor allem von der geplanten Art der Vermarktung werden von VoIP-Anbietern sowohl ortsungebundene Nummern, als auch klassische Ortsnetzrufnummern benötigt, die RegTP in 1000er-Blöcken, später wahrscheinlich auch in 100er-Blöcken je Ortsnetz an die Anbieter abgeben will.

Gerügt wurde das bis vor einigen Wochen von einigen (auch großen) Anbietern ermöglichte Verfahren, auch ortsnetzfremde Nummern zu vergeben, also Nutzer aus Düsseldorf z. B. eine Hamburger Nummer bekommen konnten. An der bewährten technologieneutralen und zweckgebundenen Nummernverwaltung soll sich auch in Zukunft nichts ändern. Der Ortsnetzbezug werde von den Verbrauchern als Element des Vertrauens genutzt und solle daher als wesentliches Strukturelement beibehalten werden. Für VoIP-Nutzer, die – ähnlich den 0800er- oder 0900er-Nummern - eine Rufnummer ohne geografischen Bezug nutzen wollten, wurde die 032 vor wenigen Tagen eingeführt. Ortsnetzfremd vergebene Nummern werden zum 1. August 2005 abgeschaltet, was für die derzeitigen Nutzer, die diese Nummern u. a. auch in Telekommunikations-verzeichnissen beworben haben, mehr als ärgerlich ist. Aufgrund des möglichen Missbrauches (man denke etwa an unseriöse Schlüsseldienste oder Kanalreinigungsunternehmen) sollen Ausnahmen allerdings nicht geduldet werden.

Von den VoIP-Carriern wird verlangt, dass sie sowohl bei der Rufnummernvergabe, als auch beim späteren Betrieb durch entsprechende Prüfungsmechanismen den Ortsnetzbezug sicherstellen. Anbieter, die dies nicht gewährleisten können oder wollen, dürfen derartige Dienste nicht anbieten oder werden mit Restriktionen belegt. Da bei der Telefonie über VoIP kein klassischer Anschluss mehr notwendig ist, sondern über Breitband und WLAN telefoniert werden kann, wird allerdings derzeit erwogen, statt des bislang als Kriterium für den Ortsnetzbezug herangezogenen location des Anschlusses zukünftig den Wohnort oder Firmensitz als Bestimmungskriterium heranzuziehen. Hiergegen haben insbesondere die derzeitigen großen Carrier Einwände erhoben.

Insgesamt gesehen ergeben sich damit wohl auch für die Verzeichnisanbieter derzeit die anfangs der Diskussionen befürchteten Gefahren für das Kerngeschäft durch VoIP und neue Carrier nicht. Der VDAV wird die Gelegenheit nutzen, gegenüber dem RegTP eine Stellungnahme abzugeben, die insbesondere die Beibehaltung des Ortsnetzbezugs befürwortet und betont, dass die Bereitstellung der vergebenen Rufnummern nach den gesetzlichen Vorschriften für die Veröffentlichung in Verzeichnissen selbstverständlich auch seitens der neuen VoIP-Carrier sichergestellt werden muss. Jede Art des Missbrauchs im Zusammenhang mit ortsnetzbezogenen Rufnummern sollte zudem geahndet, die Möglichkeiten hierzu weiter eingeschränkt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Auskunfts- und Verzeichnismedien e.V. (VDAV) Heerdter Sandberg 30, 40549 Düsseldorf Telefon: 0211/5779950, Telefax: 0211/57799544

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