Vollzugserleichterungen: Kriminalbeamte fordern Opferschutz vor Täterschutz
(Birkenwerder) - Anlässlich der erwarteten Urteilsverkündung im Potsdamer Ärzteprozess am 17. Oktober fordert der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) erneut grundsätzliche Veränderungen im System der Urlaubsgewährungen und anderer Erleichterungen, die zum Entweichen gefährlicher Gewaltverbrecher führen können.
Hierzu erklärte der stellv. BDK -Vorsitzende Holger Bernsee in Berlin:
Augenblicklich werden im Maßregelvollzug einsitzende Straftäter praktisch nur als Patienten betrachtet, die zu therapieren sind. Erst an zweiter Stelle kommt die Sicherheit der Bevölkerung. Diese Gewichtung bedarf einer eindeutigen Umkehr! Der behandelnde Arzt, der letztlich den Erfolg seiner Therapiebemühungen im Auge hat, tut sich häufig schwer, diesen durch negative Prognosen in Frage zu stellen. Viele dieser Täter wissen im Lauf der Zeit genau, was die Ärzte von ihnen erwarten und verhalten sich danach, zumal wenn ihnen einschlägige medizinische Literatur zur Verfügung steht.
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter fordert:
- Die gesetzliche Aufnahme des Grundsatzes Sicherheit vor experimenteller Therapie. Derzeit ist das Verfahren im Maßregelvollzug länderspezifisch geregelt und folgt z. T. dem gegenteiligen Prinzip;
- Die ständige Überprüfung, ob ein Maßregelinsasse unter medizinischen Gesichtspunkten tatsächlich noch in die Therapie gehört, oder in Strafhaft;
- Die Beteiligung der ermittlungsführenden Kriminalbeamten an der Entscheidungsfindung über Vollzugslockerungen. Diese haben sich zumeist sehr intensiv im Rahmen der Ermittlungen und Vernehmungen mit dem Täter befasst und ihn in zumeist unverfälschtem, nicht vorbereiteten Zustand kennen gelernt. Der BDK begrüßt ausdrücklich, dass der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber diese Forderung inzwischen aufgegriffen hat.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter
Theodor-Storm-Str. 17-18
16547 Birkenwerder
Telefon: 03303/500132
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