Pressemitteilung | Bund der Steuerzahler Hamburg e.V. (BdSt)

Vom Steuerklassen-Code und anderen Mysterien: Die aktuelle Podcast-Folge von "Die Steuerklärer" bringt Licht ins Lohnsteuer-Dunkel.

(Hamburg) - Die Bundesregierung hat angekündigt, die Lohnsteuer-Klassen zu überarbeiten. So weit so gut - aber wofür braucht es diese Kategorien eigentlich? Damit beschäftigt sich die aktuelle Folge von "Die Steuerklärer", dem Podcast vom Bund der Steuerzahler Hamburg e.V. Die Episode steht unter dem Titel: "Lohnsteuer und Lohnnebenkosten". Ein Thema, das nur auf den ersten Blick trocken ist und das fast jeden Bundesbürger betrifft.

Wie können Angestellte mehr vom Arbeitslohn übrigbehalten? Was ist der Pferdefuß bei steuerfreien Mini-Jobs? Und wie können steuerfreie Extras ausgezahlt werden? Über diese und andere Themen spricht Petra Ackmann, Vorsitzende vom Bund der Steuerzahler in Hamburg, in der aktuellen Folge des Podcasts "Die Steuerklärer" - wie immer gemeinsam mit Geschäftsführer Sascha Mummenhoff. Dabei gehen die beiden nicht nur auf die Arbeitnehmer-Perspektive ein und erklären beispielsweise, was der (durchaus berechtigte) Grund für unser kompliziertes deutsches Steuerklassen-System ist. Sie schauen auch auf die Arbeitgeber-Seite und rechnen vor, wieso ein Unternehmer auf den Brutto-Lohn seiner Angestellten noch einmal gut 25 Prozent draufschlagen muss. Hintergrund ist hier das Thema der Lohnnebenkosten, das in der Episode ebenfalls beleuchtet wird.

Apropos draufschlagen: Bei Mini-Jobs muss der Arbeitgeber sogar noch mehr Zusatzkosten tragen. Aber das kann sich für ihn durchaus lohnen. Wieso? Das erklärt Petra Ackmann anschaulich und praxisnah. Außerdem verrät die Steuerberaterin, wie Unternehmen ihren Angestellten steuerfreie Extras zukommen lassen können. Doch Vorsicht! Hier gibt es enge Grenzen, die eingehalten werden müssen. Und für Arbeitnehmer kann diese Form der Großzügigkeit durchaus auch Nachteile bergen.

Zu guter Letzt plaudert Petra Ackmann dann noch etwas aus dem Nähkästchen und erklärt, wieso viele Firmen erst ab dem zweiten oder dritten Tag der Abwesenheit eine Krankschreibung von ihren Angestellten fordern. So viel sei verraten: Der Grund dafür ist nicht nur Nettigkeit, sondern durchaus auch Kalkül. Das Ergebnis ist eine Win-Win-Situation für beide Seiten. Am besten einfach mal reinhören!

Hier geht es zum Podcast:
https://anchor.fm/bdst-hh

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Steuerzahler Hamburg e.V. (BdSt) Sascha Mummenhoff, Geschäftsführer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Ferdinandstr. 36, 20095 Hamburg Telefon: (040) 330663, Fax: (040) 322680

(jg)

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