Von Gesetzesgrundlage bis Standardarbeitsanweisungen / Online-Fortbildung "DFV direkt" zu heilkundlichen Maßnahmen durch Notfallsanitäter
(Berlin) - Knapp 2,5 Millionen Notfalleinsätze fahren die Feuerwehren in Deutschland pro Jahr. Der weitaus größte Teil von ihnen wird durch Berufsfeuerwehren abgedeckt, aber auch Freiwillige Feuerwehren sind in fast einer halben Million Fälle hier - häufig mit hauptamtlichem Personal - aktiv. Insgesamt decken die Feuerwehren circa ein Drittel aller Rettungsdiensteinsätze in Deutschland ab. Seit rund zehn Jahren ist im Rettungsdienst das Berufsbild des Notfallsanitäters bzw. der Notfallsanitäterin präsent. Welche heilkundlichen Maßnahmen dürfen diese im Rettungsdienst vornehmen? Im Rahmen der Online-Fortbildungsveranstaltung "DFV direkt" des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) informierte Bundesfeuerwehrarzt Dr. med. Martin zur Nieden rund 200 interessierte Personen über das Thema.
Der Referent, selbst als Oberarzt im Rettungsdienst tätig, stellte zunächst die rechtlichen Grundlagen wie Heilpraktikergesetz, Notfallsanitätergesetz und Betäubungsmittelgesetz vor und ging auf die Möglichkeit der (Vorab-)Delegation ein. "Für die Vorabdelegation verantwortlich sind die ,Ärztlichen Leitungen Rettungsdienst'; jedoch bedeutet diese Bezeichnung nicht in allen Bundesländern dasselbe!" Der Bundesfeuerwehrarzt erläuterte neben den Standardarbeitsanweisungen auch deren Entwicklungsprozess.
Zum Abschluss der Online-Fortbildung beantwortete Dr. med. zur Nieden zudem noch konkrete Fragen aus dem Publikum, so etwa zur Maßnahmen-Übertragung der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst oder zu verpflichtenden Aufgaben von Notfallsanitätern.
Die Themen für die nächsten Ausgaben der "DFV direkt":
DFV-Bundesstabführer Thorsten Zywietz berichtet am 16. September 2024 von 18.00 bis 19.00 Uhr in einer Onlinefortbildung zum Thema "Feuerwehrmusik in Deutschland: Historie, Entwicklung, aktuelle Aufgaben und pädagogische Verantwortung".
Am Mittwoch, 16. Oktober 2024, informiert Brandoberingenieur Jochen Fries (Evonik Operations GmbH, Werkfeuerwehr Chemiepark Marl) von 18.00 bis 19.00 Uhr über "TUIS-Hilfeleistungen bei Gefahrgutunfällen: Kooperation zwischen öffentlicher Gefahrenabwehr und TUIS".
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Feuerwehrverband e.V. (DFV)
Silvia Oestreicher, Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Reinhardtstr. 25, 10117 Berlin
Telefon: (030) 288848800, Fax: (030) 288848809
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