Von Rabattaktionen nicht blenden lassen / Verbraucherzentrale Sachsen: 25 Prozent Jubiläumsrabatt bei Höffner auf alle Möbel nur Augenwischerei
(Leipzig) - Dr. Benno K. ist entrüstet. Als er sich Anfang Februar dieses Jahres im Möbelhaus Höffner in Leipzig-Taucha für die Dielenmöbelserie Entrade Echtholz interessierte, ließ er sich die Preise aller Einzelteile, die für ihn in Frage kamen nennen und notierte sie. Zu teuer, resümierte er dann zu Hause und ließ das Angebot in der Schublade. Hocherfreut nahm er wenig später die Geburtstags-Werbung von Höffner zur Kenntnis, die mindestens 25 Prozent Rabatt auf alle Möbel versprach. Damit war sein Kaufentschluss gefasst, und er suchte das Möbelhaus erneut auf. Dort traute er seinen Augen nicht, als er einen Blick auf die Preisauszeichnungen warf. Alle ausgestellten Dielenmöbel seiner Wunschserie waren bezüglich des ihm bekannten Ausgangspreises um 25 Prozent hochgerechnet und zugleich werbewirksam mit der 25 Prozentigen Rabattaktion beworben.
Hier liegt die Vermutung nahe, dass irreführend geworben wurde, sagt Bettina Dittrich, Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen. Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb wird davon ausgegangen, dass eine Irreführung und damit eine unzulässige Wettbewerbshandlung vorliegen, wenn mit so genannten Mondpreisen geworben wird. Von Mondpreisen spricht man, wenn mit der Herabsetzung eines Preises geworben wird, sofern dieser Preis nur für unangemessen kurze Zeit gefordert wurde.
Die Juristin rät allen Verbrauchern, sich von den zunehmenden Rabattschlachten nicht irritieren zu lassen und als besonders günstig herausgestellte Aktionspreise trotzdem mit Preisen anderer Anbieter zu vergleichen. Herr K. nämlich kaufte sich seine Dielenmöbel letztlich bei der Konkurrenz zu einem sehr viel günstigeren Preis.
Auch die Verbraucherzentrale Berlin hat von einem vergleichbaren Fall berichtet und zwischenzeitlich mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, das Möbelhaus Höffner wegen irreführender Werbung abzumahnen.
Verbraucher, die ähnlich konkrete Erfahrungen wie Dr. Benno K. aus Leipzig gemacht haben, können diese der Verbraucherzentrale Sachsen mitteilen, ergänzt Bettina Dittrich und bedauert, dass man derartige Wettbewerbsverstöße leider selten feststellen kann. Nur wenige Verbraucher haben über einen längeren Zeitraum die Preise beobachtet und diese dann auch noch notiert. Sie lassen sich eher spontan von werbewirksamen Rabattaktionen leiten.
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