Vor 150 Jahren gegründet: DAV-Zeitstrahl erzählt Geschichte der Anwaltschaft
(Berlin) - Am 25. August 1871 wurde der Deutsche Anwaltverein (DAV) gegründet. Der Verband blickt in diesem Jahr auf seine Geschichte mit Höhen und Tiefen zurück. 150 Jahre DAV, Anwaltschaft und Rechtsstaat sind nun in einen virtuellen Zeitstrahl gegossen.
Die Geschichte des DAV begann am 25. August 1871 in Bamberg. Auf Einladung des bayerischen und des preußischen Anwaltvereins kamen 169 Teilnehmer - noch ohne Anwältinnen - zu einem Anwaltstag in der Villa Concordia zusammen. Ziel war es, nach dem Entstehen des Deutschen Reichs eine reichsweite Interessenvertretung für die Anwaltschaft zu begründen. Oberstes Anliegen war die Einführung eines einheitlichen, reichsweit gültigen Anwaltsrechts. Mit der Freiheit der Advokatur im Blick kämpfte der Verein fortan für die anwaltliche Selbstverwaltung, die 1878 die Rechtsanwaltsordnung mit den Rechtsanwaltskammern brachte.
Diese Gründungsgeschichte sowie viele spannende Momente und Ereignisse des 150-jährigen Bestehens sind nun einem Zeitstrahl auf der DAV-Website nachzuvollziehen. Es ist nicht nur eine Geschichte des DAV - es ist eine Geschichte der Anwaltschaft und des Rechtsstaats. Neben großen Erfolgen für Demokratie und Freiheit werden auch Tiefpunkte in der DAV-Historie sichtbar. So hat sich der DAV noch 1922 gegen Frauen als Anwältinnen ausgesprochen, ließ sich 1933 gleichschalten und hat dies in der Nachkriegszeit lange nicht aufgearbeitet.
Neugegründet 1948 als freier Verein der Anwaltvereine, bietet der DAV nicht nur das größte Anwaltsnetzwerk und unterstützt Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in ihrem Beruf - er steht auch bis heute für die freie Stimme der Anwaltschaft und steht für das Recht ein. Mit dem im September 2020 beschlossenen Leitbild des DAV und seiner Mitgliedsvereine blickt der Verband selbstbewusst in die Zukunft als moderne Interessenvertretung der Anwaltschaft.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
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