Vor Abstimmung im EU-Parlament: DAV lehnt grundrechtswidrige Rückkehrverordnung ab
(Berlin/Brüssel) - Heute stimmt das Plenum des EU-Parlaments über die neue Rückkehrverordnung ab, mit der Abschiebungen aus der EU effektiver gestaltet werden sollen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt die aktuellen Vorschläge zur Rückkehrverordnung ab und appelliert an die Abgeordneten des EU-Parlaments, dies ebenfalls zu tun.
Im EU-Parlament wird heute über eine neue Rückkehrverordnung abgestimmt. Damit soll geregelt werden, wie Abschiebungen aus der EU zukünftig effektiver gestaltet werden können. Der DAV lehnt diese Vorschläge ab.
„Der Vorschlag ist aufgrund der massiven Verkürzungen im Bereich der Rechtsschutzmöglichkeiten, einschließlich der erschwerten Bedingungen für die anwaltliche Beratung, abzulehnen. Wir halten auch mit Blick auf die Rückkehrzentren in Drittstaaten an unserer Kritik fest und fordern Nachbesserungen im Bereich des Grundrechtsschutzes“, betont Rechtsanwältin Gisela Seidler, Vorsitzende des Ausschusses Migrationsrecht des DAV.
Nachbesserungen bei Rechtsschutz und Verhältnismäßigkeit nötig
Der DAV fordert Nachbesserungen im Bereich des Rechtsschutzes und der Verhältnismäßigkeit, um die Vereinbarkeit mit der EU-Grundrechtecharta und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zu gewährleisten. Dies betrifft insbesondere die folgenden Punkte:
• Durch die vorgesehenen Rückkehrzentren in Drittstaaten drohen gravierende Einschnitte hinsichtlich bestehender Menschenrechtsstandards.
• Es ist unverhältnismäßig, dass ausreisepflichtige Menschen – einschließlich unbegleiteter Minderjähriger – bis zu 24 Monate in Haft genommen werden können.
• Die Aussetzung der Vollstreckung einer Abschiebungsanordnung bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist soll nach den Vorschlägen des Parlaments entfallen.
„Aufgrund der massiven rechtstaatlichen Bedenken sind die Abgeordneten des EU-Parlaments aufgerufen, die aktuellen Vorschläge abzulehnen“, mahnt Seidler.
Der DAV schließt sich der Kritik des Europäischen Rats der Anwaltschaften (CCBE) an, der vor einem Glaubwürdigkeitsverlust der EU mit Blick auf die Werte der EU und den Grundrechtsschutz warnt.
Siehe vertiefend hierzu:
DAV-Stellungnahme Nr. 14/2025 zum Entwurf der Rückführungsverordnung
Position des Parlamentsausschusses
Abstimmungsergebnisse (S. 9)
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV), Littenstr. 11, 10179 Berlin, Telefon: 030 7261520
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